Die Erde vergessen?
Der WWF Deutschland kritisiert den Entwurf zum Lieferkettengesetz, den das Kabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der Referentenentwurf ist in Bezug auf Umweltsorgfaltspflichten mangelhaft. Martin Bethke, Geschäftsführer Märkte und Unternehmen beim WWF Deutschland, kommentiert:
„Die monatelange Blockade hat das Lieferkettengesetz verwässert. Die Einhaltung von Umweltstandards spielt in dem Entwurf nur eine Nebenrolle. Dabei brauchen wir dringender denn je nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten. Das deutsche Lieferkettengesetz hätte ein wichtiger Schritt sein können – zu einer Wirtschaft, die planetare Grenzen berücksichtigt, natürliche Ökosystem bewahrt und den vorschreitenden Verlust der Artenvielfalt verhindert.
Das klare Ziel eines Lieferkettengesetzes muss darin liegen, dass Unternehmen ihrer Verantwortung für Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt mit gebotener Sorgfalt nachkommen. Menschenrechte und Umweltschutz gehören fest zusammen. Das aktuelle Lieferkettengesetz geht hier nicht ausreichend in die Tiefe. Es betrachtet nicht die gesamte Wertschöpfungskette mit gleicher Sorgfalt. Unternehmen müssen nur den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferbetriebe prüfen – doch gerade am Anfang der Wertschöpfungsketten passieren die Menschenrechts- und Umweltverstöße.
Viele Unternehmen achten bereits auf die Auswirkungen ihres gesamten Wirtschaftens. Nachhaltigkeit ist längst ein wichtiges Investitionskriterium. Trotzdem übernehmen noch zu wenige Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Hier hätte das Gesetz gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen können, denn es war richtig und notwendig, dass Hubertus Heil und Gerd Müller Konsequenzen aus
dem Scheitern der freiwilligen Unternehmensverantwortung gezogen haben. Doch diese Chance ist mit dem vorliegenden Lieferkettengesetz vertan. Das Parlament muss jetzt für mehr Sorgfaltspflichten für unsere Umwelt sorgen und die Wirksamkeit des Gesetzes erhöhen.“
„Die monatelange Blockade hat das Lieferkettengesetz verwässert. Die Einhaltung von Umweltstandards spielt in dem Entwurf nur eine Nebenrolle. Dabei brauchen wir dringender denn je nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten. Das deutsche Lieferkettengesetz hätte ein wichtiger Schritt sein können – zu einer Wirtschaft, die planetare Grenzen berücksichtigt, natürliche Ökosystem bewahrt und den vorschreitenden Verlust der Artenvielfalt verhindert.
Das klare Ziel eines Lieferkettengesetzes muss darin liegen, dass Unternehmen ihrer Verantwortung für Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt mit gebotener Sorgfalt nachkommen. Menschenrechte und Umweltschutz gehören fest zusammen. Das aktuelle Lieferkettengesetz geht hier nicht ausreichend in die Tiefe. Es betrachtet nicht die gesamte Wertschöpfungskette mit gleicher Sorgfalt. Unternehmen müssen nur den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferbetriebe prüfen – doch gerade am Anfang der Wertschöpfungsketten passieren die Menschenrechts- und Umweltverstöße.
Viele Unternehmen achten bereits auf die Auswirkungen ihres gesamten Wirtschaftens. Nachhaltigkeit ist längst ein wichtiges Investitionskriterium. Trotzdem übernehmen noch zu wenige Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Hier hätte das Gesetz gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen können, denn es war richtig und notwendig, dass Hubertus Heil und Gerd Müller Konsequenzen aus
dem Scheitern der freiwilligen Unternehmensverantwortung gezogen haben. Doch diese Chance ist mit dem vorliegenden Lieferkettengesetz vertan. Das Parlament muss jetzt für mehr Sorgfaltspflichten für unsere Umwelt sorgen und die Wirksamkeit des Gesetzes erhöhen.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de
Ansprechpartner:
Julian Philipp
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-467
E-Mail: julian.philipp@wwf.de
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-467
E-Mail: julian.philipp@wwf.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.