Verbraucher & Recht

Eierkennzeichnung „ohne Kükentöten“ für viele unzureichend und verwirrend

Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das Töten ist aber nicht alternativlos: Erzeuger*innen können auch Bruderhähne trotz ihres geringen Fleischansatzes aufziehen und die Mehrkosten ausgleichen, indem sie die Eier der Schwesterhennen mit einem Preisaufschlag anbieten. Eine andere Methode ist die Geschlechtsbestimmung im Brutei mit anschließendem Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen. Im Handel finden sich verschiedene Label, die Eier aus solchen Produktionsweisen auf dem Karton kennzeichnen. „Für Verbraucher*innen ist jedoch nicht immer nachvollziehbar, was genau sich dahinter verbirgt“, sagt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ziel einer repräsentativen GfK- Befragung war es daher, das Verbraucherverständnis zu diesen Labeln zu ermitteln.

In einem Punkt sind die Ergebnisse der im Dezember 2020 durchgeführten Erhebung eindeutig: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab.

Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Schutz männlicher Küken wird die Verwirrung der Verbraucherschaft deutlich: Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) konnten mehr als zwei Drittel der Befragten richtig einordnen. Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „Ohne Kükentöten“ (respeggt) wurde von einem großen Teil der Verbraucher*innen falsch interpretiert. 38 Prozent der Befragten akzeptieren die Angabe "ohne Kükentöten" nur für die Aufzucht der männlichen Küken, nicht aber für die Geschlechtsbestimmung im Ei. 45 Prozent finden den Hinweis für beide Alternativen angemessen. In der Praxis finden beide Verfahren Anwendung.

„Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kennzeichnungen und insbesondere die alleinige Angabe „ohne Kükentöten“ nicht verbraucherfreundlich ist“, so Brendel. „Wir erwarten eine eindeutige und transparente Kennzeichnung. Neben der eingesetzten Methode sollte auch darüber informiert werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden.“

Das massenweise Töten männlicher Küken soll ab 2022 verboten werden.

Weitere Ergebnisse der Umfrage sowie Informationen zu den Eierkennzeichnungen unter: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel