EnWG-Entwurf: Bundesregierung verstößt gegen eigenes Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.
Auch die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegt werden sollen. Zudem legen bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festgeschrieben wird. Gleichzeitig räumen sie Energiespeichern ein „Recht auf Multi-Use“ ein, damit diese gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen genutzt werden können und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen können.
Urban Windelen: „Diese Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium schlicht nicht aufgenommen, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern werden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist. Es ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für unser Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiert.“
Der BVES setzt jetzt auf den Bundestag, um dort noch konstruktive Änderungen am EnWG-E zu erreichen.
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