EU-Kommission veröffentlicht Studie der FGH zum Status Quo der Umsetzung des Europäischen Network Code – RfG NC
„In wesentlichen Details wurden die technischen Anforderungen jenseits der nach RfG verpflichtenden Netzanschlussanforderungen je Land etwas unterschiedlich realisiert. Dies bedeutet für alle Akteure, die Power Generation Modules (PGMs) herstellen, ans Netz anschließen oder betreiben, dass sie vor einigen Herausforderungen stehen werden“, so Erfaan Makki, Mitautor der Studie.
Die nationalen Unterschiede der technischen Anforderungen kommen daher, dass der RfG den Netzbetreibern und Regulierungsbehörden Gestaltungsspielräume für sogenannte nicht-erschöpfende Netzanschlussanforderungen einräumt. Eine dieser definitorischen Freiheiten ist die Kategorisierung von PGMs nach Typ A bis D. So kann in einem Land eine Stromerzeugungseinheit bereits als Typ B gelten, zählt jedoch in einem anderen Land noch zur Kategorie Typ A. Im Ergebnis bestehen jenseits einer einheitlichen Basis innerhalb des europäischen Strombinnenmarktes damit weiterhin Markteintrittsbarrieren
„Hersteller zum Beispiel stehen im Rahmen des Binnenmarktkonzepts vor der Herausforderung, dass sie die verschiedenen Anforderungen der nationalen Network Codes bei ihren Produkten berücksichtigen müssen“, so Mansoor Ali, Leiter der Abteilung Erzeugungstechnologien und Netzbetriebsmittel der FGH. Für Projektentwickler ist zudem die elektrische Planung und ein Grid-Code-konformer Inbetriebsetzungsprozess entscheidend. Anlagenbetreiber sind fortan verantwortlich, dass während der gesamten Laufzeit die Grid-Code-Konformität gemäß den nationalen Vorschriften gewährleistet wird.
Wie die Akteure die Netzkonformität ihrer PGMs nachweisen sollen, ist in vielen Ländern noch offen. Der RfG formuliert die Bestimmungen für Konformitätsprüfungen und -simulationen im betrieblichen Notifizierungsprozess recht vage. Die bisher in den Ländern eingeführten Konformitätsregelungen spiegeln dies wider. Manche Länder haben bisher keine Nachweisbestimmungen umgesetzt, andere arbeiten derzeit Nachweisprozesse aus und einige haben bereits konkrete Prozesse etabliert. „Die heterogenen Konformitätsanforderungen konfrontieren Hersteller und PGM-Projektentwickler mit erheblichen Herausforderungen beim Markteintritt“, betont Mansoor Ali.
„Unsere Studie gibt auf Basis der umfassenden Analyse einige Empfehlungen, wie ein einheitlicherer Prozess in ganz Europa künftig etabliert werden könnte“, schließt Bernhard Schowe von der Brelie, Geschäftsführer der FGH GmbH, der im Rahmen verschiedener europäischer und internationaler Gremien an einer harmonisierten Regelsetzung mitwirkt.
Quelle: Directorate-General for Energy (European Commission), FGH (2021): Implementation of the Network Code on Requirements for Grid Connection of Generators, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ee9ecda7-6788-11eb-aeb5-01aa75ed71a1/language-en?WT.mc_id=Searchresult&WT.ria_c=37085&WT.ria_f=3608&WT.ria_ev=search
Für Netzbetreiber, Hersteller, Projektierer sowie Anlagenbetreiber erarbeitet die FGH technische Lösungen und erbringt Dienstleistungen in den Bereichen elektrische Netze und energietechnische Anlagen. Aus unserer Grundlagen- und Anwendungsforschung heraus entwickeln wir modulare Software und Algorithmen für Netzoptimierungen, Netz- und Systemanalysen und beraten Hersteller und Projektierer von dezentralen Erzeugungsanlagen und Netzbetriebsmittel bei der Netzintegration. Wir zertifizieren Erzeugungseinheiten und -anlagen, führen Typprüfungen, Labor- und Feldvermes-sungen im Auftrag unserer Kunden durch. Die enge Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Universitäten gewährleistet den zeitnahen und sicheren Transfer neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Mit unseren praxisorientierten, interaktiven Weiterbildungsmodulen runden wir den Know-how Transfer ab. Die FGH setzt seit 1921 auch international anerkannte Standards in puncto Sicherheit und Qualität von Übertragungs- und Verteilungsnetzen.
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