Energie- / Umwelttechnik

Förderung Stadt Erlangen – Solar, Photovoltaik, Batteriespeicher und BalkonSolar

Neue und verbesserte – Förderung Stadt Erlangen – Solar, Photovoltaik, Batteriespeicher und BalkonSolar. Die Stadt Erlangen hat im Mai 2019 als erste Kommune in Bayern den Klimanotstand ausgerufen, das bedeutet die Stadt bekennt sich zum 1,5 °C Ziel und erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. (Stadt Erlangen 2021). Das mag auch ein Grund sein, warum die Stadt nun ihr Förderprogramm für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden neu aufgesetzt und vor allem verbessert. Hierbei geht es um Förderungen von energetischen Modernisierungen von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizungstechnik durch die Gewährung von Zuschüssen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann generell jeder beantragen, das Gebäude für die Maßnahmen muss dabei im Stadtgebiet Erlangen liegen. Das bedeutet, eine Person die außerhalb Erlangens wohnt, dort aber ein Haus besitzt kann für dieses einen Förderantrag stellen. Unterschieden wird hier zwischen der Gebäudeart: Wohngebäuden im Bestand, Wohnneubauten und Mehrfamilienhäuser. Dabei können folgende Personen eine Förderung beantragen: Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen, Wohneigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen.

Für was kann eine Förderung beantragt werden?

Wie der Titel des Förderprogramms „Zuschüsse für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden“ schon verrät, geht es energetische Modernisierungen von Gebäude, die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizungstechnik. Vereinfacht bedeutet das:

  • Photovoltaik Anlagen: Neuerrichtung und Erweiterung von fest installierten Photovoltaikanlagen.
  • Plug-In PV Anlagen (max. 600 Wp): Steckerfertige PV-Anlagen, Balkon-PV-Module, die bei den Erlanger Stadtwerken und im Markstammdatenregister gemeldet sind.
  • Batteriespeicher für PV: Batteriespeicher für bestehende oder neu errichtete PV-Anlagen in Abhängigkeit der nutzbaren Speicherkapazität.
  • Erdwärmesonden für Sole-Wasser-Wärmepumpen: Erdwärmesonden einschließlich Kosten für die Erstellung der notwendigen Gutachten, Genehmigungsverfahren, Bohrung und Anschluss im Heizungskeller.
  • Erdwärmekollektoren und –körbe für Sole-Wasser-Wärmepumpen: Erdwärmesonden einschließlich Kosten für die Erstellung der notwendigen Gutachten, Genehmigungsverfahren, Bohrung und Anschluss im Heizungskeller.
  • KWK Brennstoffzelle 0,25 bis 2,0 kW elektr. Leistung: Gefördert in Ergänzung zum Förderprogramm 433 der KfW die Installation stationärer Brennstoffzellensysteme in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Heizungsunterstützende Solarthermische Anlagen: Errichtung und Erweiterung von solarthermischen Anlagen (Solarkollektoren) zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Bestandsbauten.

Außerdem: Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze aus erneuerbaren Wärmequellen oder Dämmungen.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Förderumfänge sind abhängig von der Art der Maßnahme, sowie deren Größe. Folgendes ist festgelegt:

  • Photovoltaik Anlagen: Förderung 150 €/kWp, maximal 4.500 €.
  • Plug-In PV Anlagen (max. 600 Wp): Förderung: 50 €/100 Wp, maximal 300 €.
  • Batteriespeicher für PV: Förderung 150 €/kWh, maximal 1.050 €.
  • Erdwärmesonden für Sole-Wasser-Wärmepumpen: Förderung 15 %, maximal 3.000 €.
  • Erdwärmekollektoren und –körbe für Sole-Wasser-Wärmepumpen: Förderung 15 %, maximal 2.000 €.
  • KWK Brennstoffzelle 0,25 bis 2,0 kW elektr. Leistung: Förderung Basisbetrag 1.000 €, zzgl. 100 €/100W elektr. Leistung.
  • Heizungsunterstützende Solarthermische Anlagen Förderung: 70€/m² Bruttokollektorfläche, maximal 980 €.

Ist die Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Da es sich hier um eine kommunale Förderung handelt ist diese mit anderen Förderungen des Bundes oder Landes kombinierbar. So kann man sowohl die Förderung bei der Stadt Erlangen beantragen als auch zum Beispiel die Förderung durch das 10.000 Häuserprogramm des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Wie ist der Ablauf des Förderprogrammes?

Wie bei jeder Förderung ist es wichtig, dass bei Antragstellung noch kein Auftrag für die Maßnahme bei einem Fachbetrieb vorliegt. Wenn ein Angebot für die Umsetzung der Maßnahme vorliegt, wird mit diesem das Antragsformular des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen gestellt. Daraufhin folgt eine Bewilligung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage einer detaillierten Abschlussrechnung. Die Rechnung muss jedoch spätestens zwei Jahre nach Bewilligung der Förderung vorgelegt werden.

Die neuen Förderrichtlinien treten ab dem 01.03.2021 in Kraft. Die ausführlichen Förderrichtlinien finden Sie bei der Stadt Erlangen.

Über die iKratos Solar und Energietechnik GmbH

Die iKratos Solar- und Energietechnik GmbH ist in der Metropolregion Nürnberg ein bekanntes Gesicht der Photovoltaikbranche. Um in dieser schnelllebigen Branche zu bestehen benötigt eine Firma viel Durchhaltevermögen und Beständigkeit. iKratos arbeitet bayernweit, mit dem Schwerpunkt Metropolregion Nürnberg, im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Als Endverbraucher kann man sich im firmeneigenen "Sonnencafe" mit vielfältiger Ausstellung beraten lassen. Informationen und Angebote unter www.ikratos.de

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