Energie- / Umwelttechnik

Forstschäden-Ausgleichsgesetz muss modernisiert werden

Am morgigen Freitag (26. März 2021) entscheidet der Bundesrat über eine Verordnung, die die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 vorsieht. Danach soll der Holzeinschlag ausschließlich bei der Fichte im aktuellen Forstwirtschaftsjahr – vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 – auf 85 Prozent im ganzen Bundesgebiet reduziert werden. „Diese Verordnung bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, „nach drei Dürrejahren ist das ein Tropfen auf den heißen Stein“. Eine weit größere Einschlagsbeschränkung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt hätte den Waldbesitzern geholfen, um die massive Marktstörung zu regulieren. „Diese Verordnung kommt zu spät, sie wird keine große Wirkung zeigen.“

Der AGDW-Präsident forderte eine Novellierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes, das noch aus dem Jahr 1969 stammt. „Die Situation in den Wäldern hat sich nach einem halben Jahrhundert und angesichts einer Beschleunigung des Klimawandels deutlich verändert“, so von der Marwitz. Er forderte die Weiterentwicklung dieses Gesetzes zu einem Krisenmanagementgesetz. Dazu zählen u.a. der Aufbau eines nationalen Risikomanagements, die Schaffung eines Nothilfefonds, die Förderung von Waldschadensversicherungen und die Entkoppelung des § 1, in dem es um die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages geht, von allen anderen Maßnahmen des Gesetzes.

Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Regulierung beim Frischholzeinschlag eine Ultima Ratio bleiben müsse, wenn andere Maßnahmen nicht greifen. „Wir brauchen einen wirksamen Hebel, der die Schieflage auf den Märkten infolge der Extremwetterereignisse ausgleicht.“   

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