Geflügelpest bei totem Uhu nachgewiesen
Da infizierte Wildvögel das Geflügelpestvirus massiv mit allen Sekreten und Exkreten ausscheiden, ist die Gefahr des Eintrags in Geflügelbestände zurzeit besonders hoch. Deshalb hat der Vogelsbergkreis für das gesamte Kreisgebiet in der vergangenen Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach müssen alle gehaltenen Vögel im geschlossenen Stall oder in nach oben eintragsdichten und an den Seiten vogeldichten Volieren gehalten werden. Gleichzeitig wurden Biosicherheitsmaßnahmen für das Betreten der Vogelhaltungen angeordnet. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Virus durch Menschen in die Tierbestände eingeschleppt wird.
Durch die weite Verbreitung des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation ist damit zu rechnen, dass vermehrt tote Vögel aufgefunden werden. Diese sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Einzelne kleinere Vögel können mit abwaschbaren Handschuhen oder Einweghandschuhen angefasst und in einer dichten Plastiktüte verpackt transportiert werden. Für größere Vögel, die man mit zwei Händen anfassen müsste, und für die in der Regel mehrere Personen für die Bergung erforderlich wären, ist das Veterinäramt zu benachrichtigen. Gleiches gilt für den Fall, dass mehrere tote Vögel an einer Stelle entdeckt werden.
Alle aufgefundenen toten Vögel sind der Untersuchung auf Geflügelpest zuzuführen. Hierfür sollten Personen, die im Vogelsbergkreis tote Vögel auffinden, unter der Telefon-Nummer 06641/977-6800 Kontakt zum Veterinäramt in Lauterbach aufnehmen.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de