Gesundheit und Sicherheit der Menschen müssen höchste Priorität haben
„Bund und Länder sind jetzt in der Pflicht, ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stellen. Aber auch die Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen. Die Selbstverpflichtung reicht nicht aus. Die Testangebote müssen für Arbeitgeber verpflichtend sein und die Kosten von ihnen getragen werden“, sagte Schlimbach.
Außerdem fordert der DGB Sachsen eine Klarstellung der Staatsregierung, dass die Tests zur Arbeitszeit gehören. „Die Durchführung der Tests in den Betrieben fallen unter den betrieblichen Gesundheitsschutz und müssen dementsprechend mit den Betriebs- und Personalräten vereinbart werden. Alle Verantwortlichen sollten froh sein, dass die betrieblichen Interessenvertretungen für einen hohen Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben für alle Beschäftigten sorgen“, so Schlimbach.
Die zusätzlichen Ruhetage über Ostern werden vom DGB Sachsen unterstützt. „Es muss aber klar sein, dass die Lohnfortzahlung sichergestellt wird. Und zwar für alle Beschäftigten, inklusive Grenzgänger aus den Nachbarländern. Außerdem stellt sich die Frage, wie Beschäftigte in systemrelevanten Branchen, die den Laden auch über Ostern am Laufen halten müssen, zusätzlich entlohnt werden“, so Schlimbach.
Bezüglich der Verlängerung des Lockdown mahnt der DGB Sachen weitere Verbesserungen für Beschäftigte an, die in den Beschlüssen fehlen. „Gerade in Sachsen, wo der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich hoch ist, brauchen wir eine bessere Absicherung von Menschen in Kurzarbeit. Ein Instrument dafür ist ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro für Vollzeitbeschäftigte, das aus Bundeszuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden sollte“, sagte Schlimbach.
Probleme sieht der DGB Sachsen bezüglich der absehbaren weiteren Schließungen von KITA und Schulen. „Eltern brauchen Sicherheit. Bei pandemiebedingten Schul- und Kitaschließungen drohen Einkommensverluste. Das ist nicht hinnehmbar. Die Kinderkrankengeldtage müssen weiter aufgestockt werden“, so Schlimbach.
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