Idee und Praxis der Kunstvereine ist Immaterielles Kulturerbe
Die Kulturform Kunstvereine wurde mit der Entscheidung der Kultusminister-konferenz in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Als Immaterielles Kulturerbe gelten lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen, die durch das Engagement seiner Träger lebendig und zukunftsorientiert gehalten, weiterentwickelt und weitergegeben werden. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Das für die Auswahl zuständige Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission würdigt in seiner Begründung die Kunstvereine als moderne kulturpolitische Akteure und insbesondere ihre Förderung einer offenen und breiten gesellschaftlichen Teilhabe an Kunst, ihr aktives Mitgestalten von Diskursen zeitgenössischer Kunst und ihr Demokratieverständnis, das die Basis für den Erhalt eines lebendigen und vielfältigen Kulturerbes darstellt. Weiter heißt es: „Kunstvereine ermöglichen kulturelle Teilhabe durch die Präsentation und Vermittlung von Kunst, fördern und vernetzen die lokalen Szenen. Sie richten oft die ersten Ausstellungen junger Kunstschaffender aus und unterstützen sie bei der Produktion neuer Kunstwerke, indem sie ihnen Wissen und Können vermitteln. […] Die Vereine arbeiten mit Bildungseinrichtungen zusammen, um Menschen an die bildende Kunst heranzuführen. […] Die Vereine sind in der Lage, in der schnelllebigen zeitgenössischen Kunstszene flexibel zu agieren und fungieren für Museen nicht selten als Entdecker der Kunst von morgen.“
Kunstvereine können in Deutschland auf eine über 200-jährige Geschichte zurückblicken. Vom aufstrebenden Bürgertum gegründet, das die Herrschaft über die bildende Kunst und deren Vermittlung nicht länger dem Klerus und dem Adel überlassen wollte, setzen sich die rund 300 Kunstvereine in Deutschland heutzutage für kulturelle Inklusivität ein und tragen damit maßgeblich zur Diversität von Kunstlandschaft und Gesellschaft bei. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) hat 2019 den Antrag zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gestellt. Vorsitzende Meike Behm bedankte sich im Namen der ADKV für die außerordentliche Wertschätzung, die mit dieser Auszeichnung der Arbeit ihrer Mitglieder entgegengebracht wird.
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