Mobile & Verkehr

Ist Bier wichtiger als Busfahren? Busbranche fordert für Mischbetriebe fairen Zugang zu Corona-Hilfen

Was für Brauereigaststätten gilt, muss auch bei Busmischbetrieben Anwendung finden: Der bdo fordert Gerechtigkeit beim Zugang zu Corona-Rettungsprogrammen für Unternehmen mit verschiedenen Unternehmensteilen. Die bisherige gemeinsame Betrachtung verzerrt die wirtschaftliche Realität und schließt die Reisebusbranche oftmals von notwendigen Hilfen aus.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 19. März ein Ende der Benachteiligung von Mischbetrieben in der Busbranche beim Zugang zu Corona-Hilfen gefordert. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben können Busunternehmen keinen finanziellen Ausgleich zwischen verschiedenen Unternehmenssparten vornehmen, um auf diese Weise die horrenden Defizite im Touristiksektor durch Einnahmen aus dem ÖPNV-Geschäft abzumildern. Trotzdem werden die Unternehmensteile der Mischbetriebe aber bei der Anspruchsprüfung für Corona-Hilfen zwingend gemeinsam betrachtet. Das führt oftmals zum Ausschluss von Rettungsprogrammen – und geht somit einseitig zu Lasten der mittelständischen Bustouristik. Während Bus-Mischbetriebe in dieser Weise als Ganzes – ausstrahlend in den ÖPNV – akut gefährdet sind, können andere Branchen in ähnlicher Lage eine getrennte Betrachtung vornehmen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat in dieser Woche mit Blick auf die Lage der anhängenden Brauereigaststätten vermeldet, dass diese in Zukunft unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt für November- und Dezemberhilfen sind. Dies ist inhaltlich richtig und nachvollziehbar, es stellt aber eine deutliche Benachteiligung der Busbranche dar, für die eine solche Regelung bislang noch nicht greift. Der bdo fordert daher mit Nachdruck endlich für Fördergerechtigkeit zu sorgen – und damit auch die große Rolle der Busunternehmen für die umweltfreundliche Mobilität zu würdigen. 

bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zu der Benachteiligung der Busunternehmen beim Zugang zu Rettungsprogrammen: „Über Monate hinweg wurde und wird die Reisebusbranche mit einem grundsätzlichen Fahrverbot belegt. Wir tragen damit eine besondere Last in der Corona-Pandemie, wie es für kaum einen anderen Wirtschaftszweig gilt. Leider müssen wir feststellen, dass in dieser Ausnahmesituation eine wesentliche Gerechtigkeitslücke noch immer nicht geschlossen wurde – und die Busunternehmen eine Benachteiligung erleiden müssen. Es kann nicht sein, dass einzelne Branchen eine getrennte Betrachtung bei der Beantragung von Hilfen vornehmen können und andere nicht. Dies gilt umso mehr, da das EU-Recht im Busgewerbe einen finanziellen Ausgleich innerhalb verschiedener Unternehmensteile sogar explizit verbietet. Wir rufen Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, hier schnell Änderungen umzusetzen und Gerechtigkeit zu schaffen.“

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel