IVD-Online-Rechtskongress im Zeichen des sog. Bestellerprinzips
RA Nico Bergerhoff aus Freiburg ging der Frage nach, wie akquirierte Immobilien wirkungsvoll abgesichert werden können. Hierbei ging der Rechtsexperte sowohl auf den Schutz gegenüber Akquise-Maßnahmen von Wettbewerbern als auch gegenüber vertragswidrigen Vorgehensweisen und Umgehungsstrategien von Verkäufern bzw. potentiellen Käufern ein. Im weiteren Tagungsverlauf standen wichtige Rechtsfragen rund um das Bieterverfahren – speziell auch vor dem Hintergrund des sog. Bestellerprinzips – im Fokus.
Über Beratungspflichten des Maklers gegenüber Objektanbietern und -nachfragern klärte RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München auf. „Eine unsachgerechte Beratung birgt vielfältige Haftungsrisiken, die keinesfalls unterschätzt werden dürfen“, warnte der Fachmann. In einem zweiten Vortrag brachte RA Dr. Grandtner-Kohler den anwesenden Immobilienfachleuten die wichtigsten aktuellen mietrechtlichen Neuerungen und Entscheidungen nahe.
Wie gewohnt bekamen auch die Kongress-Teilnehmer die Möglichkeit, mit ihren zahlreichen Fragen an die drei Rechtsexperten heranzutreten. Unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ entwickelte sich zum Abschluss der Veranstaltung ein ergiebiger Austausch.
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