Verbraucher & Recht

„Kinderschutz nach Genital? Nein, danke!“

Das in der vergangenen Nacht beschlossene Gesetz §1631e BGB zum "Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" kommentiert Victor Schiering, Vorsitzender von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene: "Der Gesetzgeber hat kollektiv versagt, hier endlich einen den Allgemeinen Menschenrechten entsprechenden Wurf zu wagen. Das hätte bedeutet, alle Kinder unabhängig vom Genital gleich vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen zu schützen. Nur ein Kinderschutz, der für alle Kinder gleich gilt, ist ein starker Kinderschutz. Viel war gestern Nacht im Deutschen Bundestag zu vernehmen vom grundsätzlichen Recht auf den eigenen Körper, gegen sozialen Druck und Normierung von Kindern durch Erwachsene. Aber schöne Worte reichen nicht. Mit dem aktuellen Beschluss bestehen in Deutschland noch vermehrt unterschiedliche Schutzrechte für Kinder:

Bisher musste ein Kind die Bedingung ‚weiblich‘ erfüllen, um an den Genitalien geschützt zu werden – verfasst in §226a StGB.

Jetzt soll es auch unter der Bedingung ‚Variante der Geschlechtsentwicklung‘ geschützt sein – verfasst in §1631e BGB.

Nur die Zuweisung ‚männlich‘ stellt Kinder weiterhin schutzlos  – durch §1631d BGB. Wir fragen:

Wann beendet der Gesetzgeber dieses rechtliche Chaos, das an juristischen Fakultäten schon als Paradebeispiel für Absurditäten in der Rechtsgeschichte und Verfassungswidrigkeiten dient?

Wann muss ein Kind endlich überhaupt keine Bedingung mehr erfüllen, um so bleiben zu dürfen, wie es auf die Welt kommt?

Wann schützt der Staat endlich jedes Kind gleich – ohne Ausnahme?"

Weitere Hinweise:

Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute – Kommentar von MOGiS e.V. zum Gesetzentwurf §1631e BGB

Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung 2021 am 7. Mai mit Live-Online-Talkrunden und Interviews – 70 Verbände und Initiativen aus 13 Ländern unterstützen Aufruf zu gleichem Schutz aller Kinder

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