„Kinderschutz nach Genital? Nein, danke!“
Bisher musste ein Kind die Bedingung ‚weiblich‘ erfüllen, um an den Genitalien geschützt zu werden – verfasst in §226a StGB.
Jetzt soll es auch unter der Bedingung ‚Variante der Geschlechtsentwicklung‘ geschützt sein – verfasst in §1631e BGB.
Nur die Zuweisung ‚männlich‘ stellt Kinder weiterhin schutzlos – durch §1631d BGB. Wir fragen:
Wann beendet der Gesetzgeber dieses rechtliche Chaos, das an juristischen Fakultäten schon als Paradebeispiel für Absurditäten in der Rechtsgeschichte und Verfassungswidrigkeiten dient?
Wann muss ein Kind endlich überhaupt keine Bedingung mehr erfüllen, um so bleiben zu dürfen, wie es auf die Welt kommt?
Wann schützt der Staat endlich jedes Kind gleich – ohne Ausnahme?"
Weitere Hinweise:
Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute – Kommentar von MOGiS e.V. zum Gesetzentwurf §1631e BGB
Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung 2021 am 7. Mai mit Live-Online-Talkrunden und Interviews – 70 Verbände und Initiativen aus 13 Ländern unterstützen Aufruf zu gleichem Schutz aller Kinder
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