Krankenhausgesellschaft NRW: Ohne klare Kriterien bleibt Gesetz zur Krankenhausplanung eine leere Hülle
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde der Einstieg in eine an Leistungsgruppen ausgerichtete Krankenhausplanung legitimiert, deren Auswirkungen fast vier Monate nach Einbringung in den Landtag noch immer in wesentlichen Punkten unklar seien. „Die Frage, nach welchen Parametern der regionale Bedarf ermittelt wird, ist bis heute unbeantwortet“, stellt der KGNW-Präsident fest. „Es wäre aber ein schwerer Fehler, die wirtschaftlichen Folgen für das einzelne Krankenhaus zu unterschätzen. Eine Reform der Krankenhausplanung kann nur mit den Krankenhäusern und bestimmt nicht gegen sie funktionieren.“ Überdies berge eine zu detaillierte Aufsplitterung der Leistungsgruppen und -bereiche die Gefahr, dass die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleibe.
Brink betont: „Nordrhein-Westfalen verfügt über eine sehr gute und gerade in der Pandemie als verlässlich bewährte Krankenhausstruktur mit einer guten Erreichbarkeit. Maßstab für eine weiterführende Krankenhausplanung muss deshalb eine weitere Verbesserung dieser schon jetzt hohen Versorgungsqualität sein.“ Die Krankenhäuser in NRW seien offen für einen Veränderungsprozess, der für die einzelnen Regionen ein auch mit mehr ambulanten Leistungen verbessertes Angebot bringe. Bei der von der Landesregierung angestrebten Krankenhausplanung müsse jedoch klar sein, dass sogar Schließungen von Abteilungen oder gar ganzen Häusern die Folge sein könnten. „Auch Klinikkapazitäten abzubauen, kostet viel Geld. Das muss die Landesregierung einkalkulieren“, erinnert Brink. „Die Pläne des Landes dürfen nicht dazu führen, dass vor allem Krankenhäuser der Grundversorgung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und zukünftig eine wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet ist.“
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