Medizintechnik

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – mediCAD® Leistungen sind förderfähig!

2020 haben Bund und Länder beschlossen, dass deutsche Krankenhäuser digitaler werden sollen. Um eine modernere und verbesserte Ausstattung der Kliniken zu erreichen, wurde für das Vorhaben eine Fördersumme von insgesamt 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die zur Verfügung gestellte Finanzspritze sollen Krankenhäuser vor allem in die Digitalisierung, die IT-Sicherheit und in moderne Notfallkapazitäten investieren. 

Es sind jedoch nicht alle Digitalisierungsvorhaben förderfähig. Nur Leistungen von Anbietern, die alle Anforderungen im Sinne des Fördertatbestandes 4 oder Fördertatbestand 7 erfüllen, fallen unter den Finanzierungsschirm.

mediCAD® ist förderfähig

Seit März 2021 ist klar, dass auch die präoperative Planungssoftware von mediCAD Hectec GmbH alle Voraussetzungen für die Förderung eines Digitalisierungsprojekts erfüllt und damit als Systemrelevant angesehen werden kann. Zu den finanziell geförderten Modulen zählen mediCAD® 2D/3D, mediCAD® Radiology und mediCAD® Web.

Die Module mediCAD® 2D/3D und mediCAD® Radiology gelten als „teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme“ und erfüllen den Fördertatbeststand Nr. 4.
Die Software mediCAD® Web, welche unter „Cloud-Computingsysteme und Leistungsabstimmungen“ fällt, erfüllt den erforderlichen Fördertatbestand 7.

KHZG Task Force

Doch nicht nur die Software der mediCAD Hectec GmbH ist von der Bundesregierung zugelassen. Auch die staatlich vorgeschriebene Prüfung konnte von den mediCAD Mitarbeitern erfolgreich abgelegt werden. Höchst qualifiziert und motiviert dürfen sie nun die medizinischen Einrichtungen bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützen.

Die Software kann über die Herstellerfirma mediCAD Hectec GmbH bezogen werden. Bei Digitalisierungsvorhaben in Verbindung mit dem KHZG, stehen die Mitarbeiter Thomas Wengenmayer, Niclas Hohmann und Marcel Röske beratend zur Seite.

Über die mediCAD Hectec GmbH

Seit 1994 beschäftigt sich die mediCAD Hectec GmbH mit Softwarelösungen, für den orthopädischen Chirurgen. Ziel ist es, in allen Belangen, digital, eine effiziente und sichere Planung, von Gelenkoperationen zu ermöglichen -, in Kliniken ebenso wie in Praxen.

Als erstes Unternehmen, weltweit, stellte die mediCAD HECTEC GmbH, bereits im Jahr 1999 ein Softwareprogramm zur Verfügung, das ermöglicht, mit wenigen Eingaben/ Klicks, die vollständige präoperative Planung eines Gelenkersatzes, in einer digitalen Umgebung, professionell zu erstellen.

Mit der Lösung mediCAD®, setzt das Unternehmen einen innovativen Meilenstein in der Unterstützung, der chirurgischen Orthopädie, weltweit. Durch automatische Archivierung aller benötigten Informationen und einer durchgängigen Nachvollziehbarkeit von Befunden, der Operationsvorbereitung und Nachsorge, bietet mediCAD® die ideale Möglichkeit zur optimal vorbereiteten, professionell durchgeführten und revisionssicher dokumentierten Operation, mit entsprechend festgehaltener Nachsorge.

Durch enge Kooperation mit den führenden Unternehmen der Medizintechnik und dem weltweit erfolgreichen Einsatz von mediCAD® in über 3500 Kliniken, gehört die mediCAD HECTEC GmbH mit rund 50 Mitarbeitern schon heute zu den "Global Players" im Bereich medizinischer Softwarelösungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

mediCAD Hectec GmbH
Opalstr. 54
84032 Altdorf (Landshut)
Telefon: +49 (871) 3302030
Telefax: +49 (871) 33020399
http://www.mediCAD.eu

Ansprechpartner:
Task-Force Kontakt
E-Mail: sales@medicad.eu
Franziska Pichlmair
Marketing
Telefon: +49 871 330 203-41
E-Mail: franziska.pichlmair@medicad.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel