Energie- / Umwelttechnik

Medieninfo zur Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes

.
Zur Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) zum Absinken der Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 um 8,7 Prozent erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Die Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40,8 Prozent bis Ende 2020 ist kein Grund zum Jubeln. Denn Deutschlands Ministerinnen und Minister sind trotz verbindlicher Ziele im Klimaschutzgesetz nicht auf dem Zielpfad des von Deutschland selbst unterzeichneten und völkerrechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens. Wir appellieren an die Bundesregierung, dass deutsche Klimaziel noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages auf mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990 anzuheben.

Die Emissionsdaten zeigen, dass die unzureichende CO2-Reduktion nur zu einem Teil auf aktive Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückgeht. Im Gegenteil: Dem Verkehrsminister kommt die geringe Fahrleistung in der Coronakrise entgegen. Dem Bauminister die milden Temperaturen beim Heizen. Und dem Wirtschaftsminister steigende CO2-Preise des EU-Emissionshandels in der Energieerzeugung. Statt sich zurückzulehnen sollte die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen in allen Sektoren und durch entsprechende Rahmenbedingungen für Unternehmen und Haushalte jetzt nachlegen, um der Klimakrise entschlossen entgegen zu treten.“

Hintergrund:

In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus dem Emissionsdatenbericht des Umweltbundesamtes hervor, welchen das Bundesumweltministerium veröffentlicht hat. Zwar wurde damit das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgase gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, erreicht. Dieses Ziel hat aber nichts mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu tun, die Erdüberhitzung auf mindestens 2 oder besser 1,5° Celsius zu begrenzen.

Dem Bundesklimaschutzgesetz zu Folge muss das zuständige Bundesministerium bei Zielverfehlung drei Monate nach Bekanntwerden der Emissionsdaten Vorschläge vorlegen, wie die ausgebliebenen CO2-Einsparungen zu erreichen sind. Aufgrund der Zielfestlegungen betrifft dies zunächst nur den Wärmesektor und das Bundesbauministerium.

Auch auf EU-Ebene entsprechen die bislang vereinbarten Klimaziele nicht den Anforderungen von Paris. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 lediglich um mindestens 55 Prozent bis 2030 senken. Die bisherigen Zusagen der EU- und UN-Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betrifft auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten. Um deutlich unter 2 °C zu bleiben, müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie und eine Produkt- bzw. Konsumbasierte Treibhausgasbilanzierung etabliert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB)
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 45893277
Telefax: +49 (761) 59479250
http://klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechpartner:
Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
Telefon: +49 (152) 55370-200
E-Mail: Ulf.Sieberg@co2abgabe.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel