Munitionsfunde am Fehmarnbelttunnel – Zählt das Wort von Femern A/S nicht?
Fehmern A/S hatte im Rahmen des Rechtsstreits mit dem NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zugesagt, sich für den Einsatz des großen Blasenschleiers einzusetzen und diesen vorzuhalten. Der NABU hat sich auf das vor den Richtern des BVerwG gegebene Wort verlassen, und darauf, dass diese Zusage sowohl für deutsche, wie für dänische Gewässer gilt: Weder der Schweinswal, noch die tödlichen Schockwellen der Detonationen machen an Ländergrenzen halt. Eine Sprengung ohne technischen Schallschutz ist inakzeptabel. Femern AS sollte dem NABU vor Beginn der Arbeiten ein Konzept vorlegen, das beschreibt, wie bei Munitionsfunden vorgegangen werden soll.
Nach den traurigen Ereignissen bei Minensprengungen durch einen NATO-Verband im Sommer 2019, bei dem mehr als zehn Schweinswale im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt getötet wurden, sind die jetzt geplanten Sprengungen zur Zeit der Frühjahrswanderung nicht mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar. Auf der eigenen Webseite lobt sich Femern A/S, dass es durch den Bau und Betrieb des Tunnels keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schweinswale geben werde. Ein Blasenschleier kann helfen, die Gefahrenzone für Meeressäugetiere um bis zu 99 Prozent zu verringern. Die deutsche Bundesregierung und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sehen im Blasenschleier die ‚beste Umweltpraxis‘ bei unvermeidbaren Sprengungen im Meer. Ob der Blasenschleier beim Tunnelbau nun aber tatsächlich eingesetzt wird, ist unwahrscheinlich. Der NABU befürchtet, dass lediglich akustische Vergrämungen angewendet werden, die sich bereits 2019 als völlig ineffektiv herausgestellt hatten.
Der NABU hatte während des langjährigen Rechtsstreits um den Ostseetunnel immer wieder vor Munitonsbelastungen im Fehmarnbelt gewarnt und die Gutachten von Femern A/S zur angeblichen Munitionsfreiheit angezweifelt. „Wenn jetzt – wie aus dem Nichts – plötzlich doch Wasser- und Fliegerbomben gefunden und eilig gesprengt werden sollen, dann belegt dies die schlechte Qualität früherer Untersuchungen – und auch die der Baugenehmigung“, kritisiert NABU-Landesgeschäftsführer Ingo Ludwichowski.
Der NABU Schleswig-Holstein erwartet von Femern A/S und der beauftragten dänischen Marine eine Absage der geplanten Sprengungen, bis ein Blasenschleier verfügbar ist und eingesetzt werden kann, sowie die frühzeitige, zugesagte Einbindung des NABU wie auch der deutschen Naturschutzbehörden. Der Schweinswalschutz muss beim Tunnelbau Priorität haben. Alles andere wäre nicht nur ein Wortbruch, sondern auch ein Bruch des geltenden Naturschutzrechts.
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