Gesundheit & Medizin

Neuer Facharztvertrag Pneumologie im Südwesten

Das gemeinsame FacharztProgramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK mit rund 800.000 Versicherten wird um das Fachgebiet Pneumologie erweitert. Ein Hauptziel ist es, für den ambulanten Bereich eine umfangreiche patientenorientierte Informations- und Beratungsstruktur zu schaffen, um die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patienten wirksam zu stärken und dadurch die Versorgung zu verbessern. Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten werden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Neue Wege gehen die Vertragspartner auch mit der Festlegung von Qualitätsindikatoren, um Versorgungseffekte transparenter zu machen. Vorgesehener Start für die flächendeckende Versorgung ist der 1. Juli 2021. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg und der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg (BdP).

Lungenerkrankungen stellen in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar. Im Jahr 2020 gab es bei der AOK Baden-Württemberg rund 170.000 Versicherte mit COPD und 240.000 mit Asthma bronchiale, jeweils mit jährlichen Zuwachsraten zwischen fünf und sechs Prozent. In Verbindung gebracht wird dieser Anstieg mit dem westlichen Lebensstil, insbesondere Tabakkonsum, aber auch Fehlernährung und Bewegungsmangel in weiten Teilen der Gesellschaft in Kombination mit Umweltveränderungen und Urbanisierung. Die Versorgung im Rahmen des neuen Facharztvertrags umfasst daher eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und Behandlung mit einer ausführlichen Beratung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Rauchstopp und Tabakentwöhnung. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg hebt dazu hervor: „Rauchen ist die wichtigste Ursache für die Entstehung von COPD und für zunehmende Luftnot, verbunden mit hohem Leidensdruck für die betroffenen Menschen. Der Rauchstopp ist die wichtigste Maßnahme, um zu helfen und anspruchsvoll in der Beratung. Daher unterstützen wir den Aufwand hierzu durch eine strukturierte dreistufige fachärztliche Beratung und Motivation, die besonders honoriert wird.”

Ein weiteres Augenmerk legen die Vertragspartner auf häufige pulmologische Komorbiditäten, wie etwa COPD und Schlafapnoe. Dr. Frank J. Heimann, erster Vorsitzender des BdP in Baden-Württemberg kommentiert: „Im Gegensatz zum einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) setzt der Vertrag besonders auf Beratung und individuelle Versorgung statt einseitig auf Technik, was für viele Pneumologen die Lösung eines bis dato oftmals frustrierenden Problems darstellt. Speziell unsere Patienten mit Komorbiditäten benötigen häufig eine intensivere Betreuung. Der Vertrag trägt dieser Anforderung in besonderer Weise Rechnung und bietet zudem die nötige Abrechnungsflexibiliät, sodass eine qualifizierte bedarfsorientierte Versorgung jetzt tatsächlich möglich ist.“

In den pneumologischen Praxen kommen seit fast 20 Jahren hochqualifizierte pneumologische Assistentinnen zum Einsatz, um dem zunehmenden Beratungs- und Schulungsbedarf gerecht zu werden. Erfreulich sei deshalb auch, dass der Vertrag ein Zusatzhonorar für die Ausbildung der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®) beinhaltet. Liegen beim Patienten wegen bestehender oder drohender Atemwegs- oder Lungenkrebserkrankungen familiäre, berufliche und/oder soziale Belastungen vor, können in Absprache mit dem Patienten unterstützend der Soziale Dienst der AOK beziehungsweise die Patientenbegleiter der Bosch BKK eingeschaltet werden.

Zur Gewährleistung einer abgestuften und koordinierten Versorgung setzen die Vertragspartner auf die bewährte Strategie der engen vertraglichen Verknüpfung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), das heißt einer aktiven Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten. Dazu zählen unter anderem eine schnelle Terminvergabe, bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen, und die qualitätsgesicherte Harmonisierung der Arzneimitteltherapie. Europaweite Erhebungen belegen etwa, dass 57 von 100 Asthma-Patienten keine optimale Asthmakontrolle aufweisen. Die vereinbarten Beratungsleistungen fördern auch unter Berücksichtigung strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) eine engmaschige Kontrolle des Patienten. Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, betont abschließend: „Mit dem neuen Vertrag setzen wir gerade in dieser schwierigen Zeit gemeinsam ein deutliches Signal, dass wir unsere nachweislich bessere Versorgung auf Basis von Vollversorgungsverträgen weiter ausbauen. Wie in allen Verträgen gibt es eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen, was den teilnehmenden Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit gibt.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2593-0
Telefax: +49 (711) 2593-300
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel