Energie- / Umwelttechnik

Nitrat-Messwerte im Grundwasser: Interaktive Karte von Proplanta informiert über aktuelle Entwicklung der Belastung

32 Prozent der 656 Nitrat-Messstellen in Deutschland überschritten in 2019 den in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL) für Grundwasser europaweit einheitlich festgelegten Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter. Damit hat sich die Anzahl der Messpunkte mit Überschreitungen gegenüber dem Vorjahr geringfügig erhöht (+ 5 %), die Nitratbelastung an den einzelnen Messstellen hingegen vielerorts verbessert.

Proplanta – Das Informationszentrum für die Landwirtschaft visualisiert jetzt die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser auf einer interaktiven Karte. Per Mausklick lassen sich sämtliche Messstellen mit den exakten Messwerten anzeigen und regionale Entwicklungen zeitnah nachvollziehen.

Die Ursache für den Rückgang der Nitratwerte im aktuellen Nitratbericht 2020 ist laut dem Umweltbundesamt (UBA) auf eine Weiterentwicklung des Grundwassermessnetzes, das inzwischen einen repräsentativen Überblick über die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Grundwasserbeschaffenheit gewährleistet, zurückzuführen. Während das alte Nitrat-Messnetz sich noch auf Messstellen bezog, die bereits stark mit Nitrat belastet waren und zudem bis 2012 lediglich 162 Probestellen umfasste, besteht das aktuelle Messnetz für das Grundwassermonitoring aus nunmehr 696 Gütemessstellen.

Die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie erfolgt alle vier Jahre und gibt Auskunft, in welchem Umfang Deutschland diese Richtlinie umgesetzt hat und wie stark die im Zusammenhang mit der Nitratrichtlinie ergriffenen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers aus der Landwirtschaft geführt haben. Sofern Werte im Grundwasser überschritten werden, sind fristgerechte Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten. Ansonsten drohen Deutschland saftige Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro täglich.

Mit dem Urteil vom 21. Juni 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hatte. Der Verstoß lag darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend wären. Wegen des andauernden Verstoßes erhielt Deutschland gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon seitens der EU-Kommission am 25. Juli 2019 ein Mahnschreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils. Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, da die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission musste die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden.

Im März 2020 konnten jedoch die Strafzahlungen aufgrund einer umfassenden Düngenovellierung nochmals in letzter Minute abgewendet werden. Mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung (DüV), dem geänderten Paragraph 38a WHG zur Begrünung von Randstreifen an Gewässern (Änderung am 30. Juni 2020 in Kraft getreten) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) des Bundes zur DüV (3. November 2020) ist Deutschland nun einen großen Schritt vorangekommen, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie endlich einzuhalten.

Anlässlich der Corona-Pandemie wurde mit der EU-Kommission vereinbart, dass die vorgesehene Neuausweisung der sogenannten. roten Gebiete (besonders mit Nitrat belasteten) nach bundeseinheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres zu erfolgen habe und die neuen, strengeren Regeln in den roten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 greifen sollten.

Anfang 2021 äußerten u.a. niedersächsische Landwirte ihren Unmut über die einschneidende, neue Düngeverordnung, da sie u.a. Zweifel an korrekt funktionierenden Grundwasser-Messstellen in ihrer Region hätten. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Naturschutz (NLWKN) dementierte aber diesen Vorwurf.

Die aus Sicht der Landwirte fachlich schlecht begründete Ausweisung der roten Gebiete, die erhebliche Beschränkungen beim Düngen zur Folge haben, nämlich 20 % unter Bedarf (d.h. 170 kg/ ha N organischer Dünger gilt pro Schlag als Obergrenze), ist Ursache der bis heute anhaltenden Proteste. Mehr Regionalisierung bzw. Differenzierung fordern deshalb die Berufsverbände.

Umweltverbände übten anlässlich der geplanten Landesdüngeverordnung z.B. in Niedersachsen kürzlich scharfe Kritik. Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung sei in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar. Sie bemängelten vor allem die Verkleinerung der roten Gebiete von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund der Bauernproteste sei es sogar zu einer weiteren Reduzierung auf 24,5 Prozent gekommen. Auch in vielen anderen Bundesländern verhält es sich analog.

Eine steigende Nitratbelastung im Grundwasser schlägt sich besonders in der Trinkwasserqualität und letztlich in den Trinkwasserpreisen nieder, da die Aufbereitung von verschmutztem Grundwasser durch Gülle & Co. deutlich aufwendiger und damit teurer wird. Bis zu 60 Prozent könnten die Preise nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nach oben schnellen.

Es bleibt zu hoffen, dass der positive Trend der rückläufigen Nitratbelastung im Grundwasser der letzten Jahre weiter anhält. Proplanta hält Sie wie gewohnt als unabhängiges Agrar-Informationsportal mit aktuellsten Daten auf dem Laufenden.

Übersichtskarten – Nitratbelastung im Grundwasser 2016-2019
Nitatwerte Grundwasser Überschreitungen 2019
Nitatwerte Grundwasser Überschreitungen 2018
Nitatwerte Grundwasser Überschreitungen 2017
Nitatwerte Grundwasser Überschreitungen 2016

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