Gesundheit & Medizin

Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0 ist unverzichtbar

Anfang März 2021 soll über eine Gesetzesinitiative zur Entwicklung eines gesetzlich beauftragten wissenschaftlichen Instruments zur Personalbemessung im Krankenhaus entschieden werden. Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass ein entsprechender Auftrag seitens des Deutschen Bundestags erteilt wird.

„Bis ein langfristig ausgelegtes Personalbemessungsinstrument vorliegt, fordern wir nachdrücklich eine Zwischenlösung und sind der Überzeugung, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 das einzige zeitnah umsetzbare Angebot dafür ist“, sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

„Wir erwarten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn endlich eine klare Positionierung zu dem bereits im Januar 2020 vorgelegten gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di – und zur Perspektive darüber hinaus. Neben dieser Zwischenlösung wird ein gesetzlicher Auftrag für ein Projekt zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens als langfristige Lösung benötigt.

Nur mit den beiden Positionierungen ‚direkt umsetzbare Zwischenlösung und langfristig wirksame Lösung‘ geht das entscheidende Signal an die Berufsgruppe, dass die Personalsituation in der Pflege im Krankenhaus sich spürbar und nachhaltig positiv verbessert. Alles was bisher geschehen ist, ist mehr als in den letzten drei Legislaturperioden davor, aber es reicht bei weitem nicht aus. Der einzig wirksame Weg aus der jetzigen Krise ist eine verbindliche Zukunftsperspektive und dadurch gestützt der Beginn des Personalaufbaus." 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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