Energie- / Umwelttechnik

Photovoltaik-Pflicht in Hamburg, für Neubauten wie Bestandsgebäude

„Hamburgs Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Gerade im dicht bebauten städtischen Bereich gilt es, geeignete Flächen zu nutzen, am besten mehrfach.“ so Jens Kerstan, Senator in Hamburg für Umwelt und Energie. Er führt die erweiterte Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

Der Hamburger Klimaplan, das Klimaschutzgesetz und die Klimaziele

Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 fest und beschreibt eine Strategie und Maßnahmen, die Hamburg bis zum Jahr 2030 zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 55 % führen soll. Bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden.

Das Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.

Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Vorgabe ist, dass das Gebäude eine Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern aufweist. Die Ausrichtung des Daches spielt keine Rolle. Auch gibt es keine Vorgaben für die Größe der Solaranlage.

Jedoch sind auch hier wie z. B. in Baden-Württemberg Ausnahmen möglich. Sei es, dass die zu installierende Photovoltaik-Anlage sich nicht rechnet und daher unwirtschaftlich im Betrieb ist oder zu viele Aufbauten notwendig sind, dass die Solarmodule keinen Platz mehr finden.

Der Bauherr oder Gebäudeeigentümer muss die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht bei der zuständigen Behörde innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung des Baus oder der Sanierung nachweisen. Kann er das nicht, muss er einen Nachweis erbringen, dass die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht technisch oder wirtschaftlich unmöglich ist.-

Einzelne Vorschriften des Klimaschutzgesetzes wie beispielsweise die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage werden vom Senat in der Umsetzungsverordnungen präzisiert.

Kurze Rückblende

Am 20. Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Eines der beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, ist die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern (“PV-Pflicht”). Die Details dieser neuen Maßnahme sind in einer vom Senat (Regierung) erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, die am 01. Januar 2021 erstmals in Kraft tritt.

Am 22. Dezember 2020 verabschiedete der Hamburger Senat diese erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz. Zusammen mit dem Klimaschutzgesetz wurde auch der Klimaplan beschlossen. Dieser umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunktur-Projekte der Stadt.

Dir erste Rechtsverordnung regelt die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht (Umsetzungsverordnung) und der Einbindung Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Hamburg gehört mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz im Gebäudebereich.

Keine Solar-Carport-Pflicht für offene Parkplätze in Hamburg

Eine  Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen auf offenen Parkplätzen wie z. B. in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist derzeit in Hamburg nicht im Fokus.

Passend dazu:

Wo und wer ist die zuständige Behörde?

Es ist das Amt für Energie und Klima der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

Die BUKEA ist eine von elf Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entspricht einem Ministerium in Flächenländern und ist zuständig für die Umwelt- und Energiepolitik sowie seit 2020 auch für die Agrarpolitik der Hansestadt.

Die BUKEA ist seit Januar 2019 untergliedert in fünf Ämter (vergleichbar mit Abteilungen in anderen Landesministerien):

  • Zentrale Aufgaben, Recht und Beteiligungen (ZR)
  • Wasser, Abwasser und Geologie (W)
  • Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz (N)
  • Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
  • Energie und Klima (E)

Der Dienstsitz der BUKEA ist seit Juli 2013 in der Neuenfelder Straße 19 in 21109 Hamburg-Wilhelmsburg.

Über die weitere Entwicklung in Hamburg halten wir Sie hier auf dem Laufenden!

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