Pläne der Bundeslandwirtschaftsministerin gefährden Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Thüringer Landwirtschaft
Insbesondere die geplante Degression – die Kürzung der über die GAP ausgezahlten Basisprämie ab einer festgelegten Höhe – bedeutet, dass die Thüringer Betriebe zukünftig noch stärker als bisher auf die Kosten achten müssen, da sie weniger Geld erhalten, trotzdem aber verpflichtet sind, die bereits bestehenden hohen deutschen Standards für Umwelt und Tierschutz einzuhalten.
Außerdem plant Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner eine Umverteilung der Direktzahlungen zulasten größerer Betriebe. Werden diese Pläne Wirklichkeit, wird rund jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in Thüringen zukünftig keine Umverteilungsprämie mehr erhalten, weil er mehr als 300 Hektar bewirtschaftet. „Das eingesparte Geld wird aus Thüringen vor allem in die südlichen Bundesländer wegfließen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in den mittelständischen Unternehmen Thüringens gehen verloren, ohne dass diese woanders neu entstehen würden, da viele Kleinstbetriebe nur im Nebenerwerb oder auf Basis mithelfender Familienmitglieder wirtschaften“, so Fliege weiter.
Während Umweltleistungen und Naturschutz im Fokus stehen, verliert aus Sicht des TBV der vorgestellte Entwurf für die nationale Umsetzung der GAP die wichtigsten Leistung der Landwirtschaft völlig aus dem Blick: „Wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Strukturen, die effizient und ressourcenschonend wirtschaften, die Arbeitsplätze und Wohlstand durch wirtschaftliche Leistung schaffen, Betriebe, die die Ernährung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sichern – all das ist offenbar nicht mehr gefragt“, so das Resümee Flieges.
Hintergrund
Der nationale Strategieplan ist die Grundlage der Umsetzung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Er muss bis Ende 2021 nach Brüssel geschickt werden. Die entsprechenden Gesetzentwürfe, welche die Eckpunkte der Umsetzung des Strategieplanes enthalten, sollten darum möglichst noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Für ein reguläres parlamentarisches Verfahren ist die verbleibende Zeit zu knapp, es muss also zu einem beschleunigten Verfahren mit Fristverkürzungen in den Anhörungen kommen. Zunächst aber müssen die drei Gesetzentwürfe vom Bundeskabinett beschlossen werden, was schnellstmöglich angestrebt wird.
Die zuständige deutsche Agrarministerkonferenz (AMK) ist durch die Ressortminister von B90/Die Grünen derzeit blockiert, so dass sie auf die Entwicklung des nationalen Strategieplans keinen Einfluss nehmen kann.
Die ostdeutschen Bauernpräsidenten hatten bereits Mitte Januar vor einem Ausbluten der ostdeutschen Landwirtschaft gewarnt, wenn die historisch gewachsenen Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Aus diesem Grund hatten sie ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die, für die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe, wesentlichen Punkte detailliert dargelegt hatten.
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