Planfeststellungsverfahren: Planunterlagen liegen ab 22. März öffentlich aus
Die Stadtwerke Augsburg (swa) haben Ende Dezember 2020 die Planunterlagen für die Genehmigung des ersten Streckenabschnitts der neuen Straßenbahnlinie 5 bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Mit der neuen Straßenbahnlinie 5 wird eine leistungsfähige und schnelle Nahverkehrsverbindung zwischen Hauptbahnhof und Uniklinikum geschaffen und Neubaugebiete der ehemaligen Kasernenflächen entlang der Bürgermeister Ackermann-Straße an die Tram angebunden. Der Antrag auf Genehmigung umfasst den ersten Teil der Linie 5 zwischen Hauptbahnhof und der Bürgermeister-Ackermann-Straße kurz nach der Wertachbrücke.
Zwischen 33 möglichen Trassenvarianten für die erste 1,2 Kilometer lange Teil-Strecke hat sich der Augsburger Stadtrat im Dezember 2020 für die geflügelte Streckenführung durch das Thelottviertel entschieden. Diese Variante war auch das Ergebnis des Bürgerdialogs „Go WEST“ im Jahr 2014.
In dem Genehmigungsverfahren spielen die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine große Rolle. Deshalb gibt es für sie ein Anhörungsverfahren und eine öffentliche Erörterung aller Anliegen durch die Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde. Alle Unterlagen finden sich ab 22. März bis einschließlich 21. April auch auf der Website der Regierung von Schwaben zur Einsicht unter: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/. Unter dem Reiter „Service“ findet sich der Punkt „Planfeststellung“, darunter die Weiterleitung zu „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“. Die Unterlagen zum Download finden sich unter dem Punkt „Straßenbahnlinie 5“.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen auch in Papierform bei der Stadt Augsburg im Tiefbauamt, Annastraße 16, Zi.Nr. 104 zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten aus. Sie können aufgrund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Dabei gelten Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Tragen einer FFP2-Maske). Zudem ist zur Kontaktnachverfolgung eine Erfassung von Name und Anschrift zwingend erforderlich. Die zu diesem Zweck von der Stadt Augsburg erhobenen Daten werden nach dem Ablauf von 14 Tagen vernichtet.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben bis spätestens Freitag, 21. Mai die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen gegen das geplante Vorhaben zu erheben. Nach vorheriger Terminvereinbarung können rechtsverbindliche Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben auch zur Niederschrift beim Tiefbauamt, Annastraße 16, Zi.Nr. 104 oder bei der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Südflügel, Zi.Nr. S 111, eingereicht werden.
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