Reduzierte Mehrwertsteuer geht in Verlängerung
Um das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern bleibt der Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke auch nach dem 30. Juni 2021 noch bei sieben statt 19 Prozent. Im Rahmen des dritten Corona-Steuerhilfegesetztes wird die ermäßigte Mehrwertsteuer nun bis Ende 2022 gewährt.
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