Schutz vor Gewalt darf keine Ermessenssache sein
Aus Sicht des SoVD bleibt beispielsweise offen, innerhalb welcher Handlungsrahmen und in welchem Umfang Leistungserbringer und Reha-Träger „geeignete Maßnahmen“ ergreifen beziehungsweise auf diese hinwirken sollen. Stattdessen betont die Gesetzesbegründung, dass Leistungserbringer Gewaltschutzmaßnahmen „nach eigenen Regelungen und in eigener Verantwortung“ umsetzen sollen. „Es kann nicht sein, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen im Ermessen einzelner handelnder Personen liegt. Das ist ein vollkommen falsches Signal an Menschen, die unter Gewalt leiden“, kritisiert Bauer.
Der SoVD fordert eine Konkretisierung der Regelungen im Hinblick auf Inhalt und Umfang, Verbindlichkeit, Aktualisierungs- und Berichtspflichten, wirksame Kontrollmechanismen und Sanktionen. Und Bauer fordert: „Es müssen zwingend niederschwellige, unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen für Gewaltopfer zur Verfügung gestellt werden.
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