Tagebau Hambach: Neue BUND-Klage
Am 21. Dezember 2020 hatte die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag der RWE Power AG den Hauptbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach zugelassen und unter Verweis auf eine mögliche BUND-Klage die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Dem BUND wurde der Bescheid erst am 12. Februar aufgrund einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) übermittelt. Um die Zulassung rechtlich bewerten zu können, hatte der BUND die Behörde auch aufgefordert, alle der Zulassungsentscheidung zugrundeliegenden Antragsunterlagen und Gutachten zu übermitteln. Dies auch, um abschätzen zu können, ob das unmittelbar an den geplanten Abbaubereich angrenzende BUND-Grundstück gefährdet ist.
Der UIG-Anfrage ist die Bergbehörde nur sehr zögerlich und unvollständig nachgekommen. Auch nach mehreren Mahnschreiben liegen dem BUND bis heute noch nicht alle entscheidungserheblichen Unterlagen vor.
„Mit dieser Salamitaktik hat die Bergbehörde eine frühzeitige und umfassende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betriebsplanzulassung verhindert“, kritisiert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Der BUND hat deshalb heute beim Verwaltungsgericht Köln fristwahrend Klage gegen das Land NRW eingereicht. Es ist unerhört, wie einseitig nach wie vor die Interessen des Kohlekonzerns RWE geschützt werden.“
Gemäß Zulassungsbescheid darf sich der Tagebau bis Ende 2024 auf 263 Hektar Fläche weiter in Richtung Kerpen-Manheim vorfressen. Die im Bereich des Hambacher Waldes gegebene Rodungsgrenze wird zwar nicht verändert, allerdings sind Rodungsmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Hauses Bochheim im Osten des ‚Hambi‘ vorgesehen. Der dortige Wald ist etwa 4 Hektar groß und stellt einen wichtigen ökologischen Trittstein zum Beispiel für geschützte Fledermäuse dar. Das zur Zerstörung vorgesehene Offenland zwischen den Restwäldern ist zudem ein wichtiger Lebensraum von mehr 50 Brutvogelarten, darunter etlichen der "Roten Liste". Nach einem vom BUND beauftragten Gutachten kommt dem Gebiet eine „überragende Bedeutung“ für Arten wie Bluthänfling, Gelbspötter, Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Steinschmätzer und Wiesenpieper zu.
„Mit dieser bergrechtlichen Zulassung ist auch der erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen ‚Manheimer Bucht‘ getan“, sagt Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. „Im Vorgriff auf die erwartete neue Leitentscheidung der Landesregierung zur Braunkohlenpolitik werden damit Fakten geschaffen. Die angestrebte ökologische Vernetzung der Restwälder wird so massiv erschwert, der Hambi droht zu verinseln.“ Auch lasse es die Landesregierung zu, dass der Tagebau bis zu 50 Meter an den östlichen Waldrand heranrückt. Damit gerate dieser unter zusätzlichen Hitze- und Trockenstress und werde in seiner ökologischen Substanz gefährdet.
Der BUND fordert die Landesregierung auf, diese Fehlentscheidungen zu korrigieren. Dass eine uralte Kulturlandschaft allein zur Gewinnung von Materialien, die dann zur Böschungsgestaltung im Restloch verkippt werden, zerstört werden soll, sei unnötig und schädlich.
Mehr Infos zur Klage: https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/bund-klage-hauptbetriebsplan/ /
BUNDhintergrund "Zukunft für den Hambacher Wald": https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/braunkohle/Hambach/2021_03_10_BUND_Hintergrund_Hambacher_Wald_Bewaesserung_Vernetzung.pdf
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de
Geschäftsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 302005-22
Fax: +49 (211) 302005-26
E-Mail: dirk.jansen@bund.net