Unternehmen sollen Mitarbeitende testen
Die IHK appelliert an ihre Unternehmen, ihre Testkapazitäten auszuweiten. Dazu sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Die Unternehmen kommen auch hier – wie schon bei Hygiene- und Abstandsregeln – ihrer Verantwortung nach. Sie sind bereit, mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung und Selbst- und Schnelltests für Mitarbeitende einen weiteren Beitrag zur Verhinderung weiterer Infektionen zu leisten. Dafür müssen jedoch genügend Tests zur Verfügung stehen.“ Die IHK Bonn/Rhein-Sieg selbst ist – so IHK-Geschäftsführer Michael Fark – eine Kooperation mit einer benachbarten Arztpraxis eingegangen, so dass die Mitarbeitenden kostenfrei in der IHK getestet werden können. Ergänzend sind Selbsttests – auch für die Mitarbeiter im HomeOffice – im Zulauf.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg spricht sich für eine kombinierte Strategie aus Abstands- und Hygienebestimmungen, mehr Impfungen und Tests sowie digitalen Hilfsmitteln zur Nachverfolgung, Kontrolle und Eindämmung aus, um die Wirtschaft wieder anfahren zu können. Hille: „Wir brauchen Öffnungsstrategien, die es Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, aber auch der Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft erlauben, trotz Corona ihren Geschäften wieder nachzugehen. In der Kombination von Schnelltests und digitalen Applikationen, die den negativen Schnelltest bestätigen, müssen wir es in einer gemeinsamen Anstrengung möglich machen, dass getestete Personen die Chance erhalten, in Geschäfte oder Restaurants zu gehen, wo auch die Beschäftigten getestet sind.“
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg unterstützt ihre Unternehmen mit zwei Webinar-Reihen zu Corona-Tests in Unternehmen. Beim Webinar „Covid-19-Selbsttests im Unternehmen organisieren und durchführen“ erhalten Teilnehmende einen Überblick über Rahmenbedingungen, entscheidende organisatorische Maßnahmen sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung von Selbsttests in die betriebliche Praxis. Beim Webinar „Coronatests in Unternehmen – Was geht rechtlich, was nicht?“ gibt es angesichts der teilweise noch unklaren Rechtslage erste Hilfestellungen im Umgang mit freiwilligen Selbsttests und arbeitgeberseitig angeordneten Schnelltests. Laufend aktualisierte Termine im Veranstaltungskalender unter www.ihk-bonn.de, Webcode @14.
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