Energie- / Umwelttechnik

Verbände fordern gemeinsames Vorgehen gegen Braunkohletagebau Turów im Dreiländereck

In einem offenen Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer fordern Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Sachsen, Greenpeace Deutschland, Client Earth und GRÜNE LIGA Unterstützung für Tschechien in der Klage gegen die Erweiterung des Tagebaus Turów. Der Freistaat Sachsen soll sich gegenüber der Bundesregierung für einen gemeinsamen Rechtsweg vor dem Europäischen Gerichtshof einsetzen. 

In dem Brief heißt es weiter: Bürgerinnen und Bürger im Dreiländereck in Deutschland, Tschechien und Polen haben ein Recht darauf, dass negative Auswirkungen des Tagebaus auf Gesundheit und Wohnraum umfassend geprüft und eingegrenzt werden. Die Einhaltung europäischer Umweltrichtlinien soll auch im Interesse des Freistaates Sachsen liegen. 

Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: “Mit unseren Nachbarn Polen und Tschechien teilen wir als grenzüberschreitende Kohleregion ein gemeinsames Problem: Wasserknappheit und Verschmutzung von Gewässern durch den Kohle-Abbau. Die polnischen Behörden haben die Genehmigung vom Tagebau Turów im Hauruck-Verfahren verlängert, ohne die Einwände aus Tschechien und Deutschland ausreichend zu berücksichtigen. Deutschland sollte deshalb gemeinsam mit Tschechien eine Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof suchen. Nimmt man das Pariser Klima-Abkommen ernst, ist ohnehin kein Raum für Tagebau-Erweiterungen.”

Karsten Smid, Energieexperte von Greenpeace: “Der Kohleabbau im Dreiländereck gefährdet die Gesundheit von Menschen in Polen, Tschechien und Deutschland. Der Tagebau Turów gräbt in der gesamten Grenzregion das Wasser ab. Auch die Betroffenen in Ostsachsen haben ein Recht auf eine intakte Umwelt. Ministerpräsident Kretschmer muss sich deshalb für eine grenzüberschreitende Lösung einsetzen.” 

Hintergrund:

Ende Februar hatte Tschechien Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Erweiterung des polnischen Braunkohle-Tagebaus Turów eingereicht. Grundlage der Klage sind Verstöße der polnischen Behörden gegen EU-Recht zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Zugang zu Umweltinformationen bei der Genehmigung des Tagebaus. Zuvor hatte Tschechien bereits eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die EU-Kommission bestätigte im Dezember 2020, dass die 6-jährige Lizenzverlängerung des Tagebaus europäische Richtlinien verletze. Kurz darauf wurde bekannt, dass das polnische Staatsunternehmen hat bereits eine weitere Verlängerung der Lizenz bis 2044 beantragt hat. Die tschechische und deutsche Regierung wurde zuvor nicht informiert.

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