Vereinspauschale 2021: 40 Mio. Euro für bayerische Vereine: Erleichterungen beim Antrag und Fristverlängerung bis 6. April 2021
Die Vereinspauschale unterstützt antragsberechtigte bayerische Sportvereine auch in diesem Jahr schnell und unbürokratisch. Mit der Verlängerung der Frist können die bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Antrag auf die Vereinspauschale noch bis 6. April 2021 stellen. Wichtiger Hinweis: Beim Abgabedatum handelt es sich um eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass nach diesem Termin gestellte Anträge nicht mehr berücksichtig werden können.
Um Nachteile für die Sportvereine bei der Beantragung bestmöglich zu vermeiden, sind zudem Verfahrenserleichterungen erfolgt:
- Auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 % wird verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat.
- Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ auf das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 abgestellt werden.
- Vor dem Hintergrund des aktuellen Mitgliederrückgangs durch die Corona-Krise können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 alternativ die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden, die durch die Anrechnung der Vereinsmitglieder (Erwachsene und sonstige Mitglieder) erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist.
„Die Erleichterungen im Antragsverfahren und die Verlängerung der Abgabefrist sind neben der erneuten Verdoppelung der Vereinspauschale zusätzliche gute Nachrichten für den bayerischen Sport“, sagt der BLSV-Präsident Jörg Ammon. „Alle diese Maßnahmen des Freistaats helfen unseren Sportvereinen ganz konkret und geben ihnen die erweiterte und vereinfachte Möglichkeit, finanzielle Hilfeleistungen zu erhalten. Ich kann unsere Vereine nur dazu ermutigen, diese Chance auch zu nutzen.“
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