Verständigung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zum Kernkraftausstieg
Zwei Mal hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Vattenfall beim Kernkraftausstieg in Deutschland diskriminiert wurde, weil es sogenannte Reststrommengen nicht in konzerneigenen Kernkraftwerken nutzen kann, während dies Wettbewerbern von Vattenfall möglich ist. Die Verständigung hat das Ziel, eben dieser Schlechterstellung abzuhelfen.
Nach dieser Verständigung würde Vattenfall eine Entschädigung in Höhe von 1.425 Mio. Euro vor Steuern erhalten.
“Das ist eine konservative Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die für uns letztlich akzeptabel ist. Wir begrüßen die angestrebte Vereinbarung, die nunmehr vielen Jahren kostspieliger und zeitraubender Auseinandersetzungen um den deutschen Kernkraftausstieg ein Ende setzen wird. Deutschland ist ein wichtiger Markt für uns, und wir werden uns jetzt darauf konzentrieren, unsere Pläne zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen voranzutreiben und weiter in klimafreundliche Wärmeerzeugung und erneuerbare Energien zu investieren", sagt Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall.
Einzelheiten der Verständigung müssen in Vertragsform und einem Gesetz ausgearbeitet werden, das der Beschlussfassung des Bundestages unterliegt. Alle Zusagen werden unter den Vorbehalt einer Bestätigung der EU-Kommission gestellt, dass die Entschädigungen keine Beihilfeelemente enthalten.
Die Verständigung umfasst auch Entschädigungen für sogenannten frustrierte Investitionen in die Laufzeitverlängerung, die Vattenfall nicht betreffen. Sie beinhaltet außerdem den Verkauf weiterer Reststrommengen von Vattenfall an E.ON für 181 Mio. Euro für die noch verbleibende Betriebszeit der E.ON-Kernkraftwerke. Zusammen mit der Zahlung der Bundesregierung ergibt dies für Vattenfall 1.606 Mio. Euro. Die bisherigen Verkäufe von Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel an E.ON werden rückabgewickelt.
Teil der Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen ist die Beendigung aller diesbezüglichen Streitverfahren einschließlich des von E.ON gegen Vattenfall geführten Gerichtsverfahrens, des Schiedsverfahrens von Vattenfall gegen Deutschland nach dem Energiecharta-Vertrag sowie weiterer Verfahren.
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