WWF: Lobbyregister-Entwurf ungenügend
„Nicht nur professionelle Interessenvertreter:innen im Deutschen Bundestag, sondern auch bei der Bundesregierung müssen sich unserer Überzeugung nach künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Vor allem braucht es einen legislativen und exekutiven Fußabdruck. Eine solche Dokumentation des Einflusses politischer Interessenvertretung auf die Gesetzesvorhaben und die dazugehörigen Prozesse muss auch für die Bundesregierung – und damit für die Ministerien – gelten. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in der 19. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung. Entsprechende Regelungen müssen jetzt in das Gesetz einfließen und dürfen nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertragt werden. Es darf sich nicht der Eindruck verfestigen, dass die Regierungsparteien dieses Thema nur schnell und unvollständig vor der nächsten Bundestagswahl abräumen möchten. Nach den Lobbyskandalen der jüngsten Vergangenheit braucht es dringend ein Höchstmaß an Transparenz, um Vertrauen wiederzugewinnen. Weiterhin schlagen wir die Einsetzung einer/s Lobbybeauftragten durch Bundesregierung und Bundestag vor.“
Hintergrund: Der WWF Deutschland ist Partnerorganisation in der Initiative „Allianz für Lobbytransparenz – Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“. Die Allianz setzt sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz ein.
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