Zur Abweisung der Klage im Organstreitverfahren gegen das Handelsabkommen CETA durch das Bundesverfassungsgericht erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner
„Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Links-Fraktion gegen das Handelsabkommen CETA schnell und deutlich entschieden. Immerhin war deren rechtliche Begründung mehr als zweifelhaft. Zu hoffen ist, dass Karlsruhe nunmehr auch bald die weiteren anhängigen Verfahren gegen das Abkommen aus dem Weg räumt, so dass der Bundestag keine Ausrede mehr hat, die Ratifizierung von CETA weiter auf die lange Bank zu schieben. Diese Verzögerungstaktik schadet der EU und macht sie als Handelsvertragspartner langsam unglaubwürdig.“
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