Energie- / Umwelttechnik

BEE begrüßt erste Einigung der Koalition zur Erhöhung der Ausschreibungsmengen bei Wind und Solar – weitere Schritte müssen folgen

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Ausschreibungsmengen für Wind und Solar zu erhöhen. „Wir begrüßen es, dass die Koalition in der Energiepolitik wieder einigungsfähig ist. Die erzielte Einigung ersetzt aber nicht die selbst gesetzte Vorgabe des Entschließungsantrags, die Ausbaumengen und -pfade bis 2030 für Erneuerbare Energien entlang der europäischen Klimaschutzvorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zeitnah anzupassen. Dies sollte bereits im 1. Quartal erfolgen und steht immer noch aus. Das neue Ziel von 55 Prozent Treibhausgas-Minderung entpricht für Deutschland einer Minderung von 65 Prozent im Jahr 2030 gegenüber 1990. Dafür braucht es eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien über alle Sektoren um den Faktor 2,4. Außerdem ist ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 erforderlich. Zusätzliche Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 reichen hier nicht aus, sondern wir brauchen insgesamt eine Anhebung der installierten Leistung auf 205 GW Photovoltaik und 95 GW Wind Onshore sowie einen Stabilisierungspfad für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). 

Grundsätzlich gut sei es, dass die Koalition Einigungswillen zeigt und Schritte in die Richtung unternehme, die günstigen Stromerzeugungskosten der Erneuerbaren Energien auch an die Verbraucher weiterzugeben, die bisher nicht von den Befreiungstatbeständen profitieren. Bereits im vergangenen Jahr hätten die Folgen der Corona-Krise die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren in einer steigenden EEG-Umlage mündeten. „Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf Erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen, denn der Zubau neuer Anlagen wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 mit rund 0,1 ct/kWh nur geringfügig belasten. Schon jetzt können aber die Industrieprivilegien im EEG als Wirtschaftsfördermaßnahme in den Haushalt überführt und die Stromsteuer abgesenkt werden“, so Peter abschließend. 

Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Friederike Treuer
Telefon: +49 (30) 2758170-16
Fax: +49 (30) 2758170-20
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel