BGA-Kurzstatement zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
„Grundsätzlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Eisenbahn für eine bundeseinheitliche Regelung mit klaren Kriterien anstelle der bisherigen Kleinstaaterei. Zumindest wissen dann Bürger und Unternehmen, was sie erwartet, je nach Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens. Der bisherige Zustand, zunächst recherchieren zu müssen, welche Regelungen wo gerade gelten, ist damit hoffentlich bald überwunden. Das wird die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich erhöhen.
Bedauerlich ist, dass das Vorgehen lediglich an den Inzidenzwert 100 gebunden wird. Dies spiegelt nicht ansatzweise die vielen bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen seit Pandemiebeginn wider. Andere wichtige Aspekte bleiben außen vor.
So bleiben auch neue Forschungsergebnisse unberücksichtigt, die deutlich zeigen, dass die Infektionsgefahr, anders als im privaten Bereich, in Gastronomie und Einzelhandel außerordentlich gering ist. Hier fände ich vorsichtige Lockerungen sinnvoll, um die neuen Belastungen durch die Ausgangssperre erträglicher und damit für die Bevölkerung annehmbarer zu machen.“
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