Bund und Warenkreditversicherer verständigen sich auf planmäßiges Auslaufen des Schutzschirms für Lieferketten
Bundesregierung und Warenkreditversicherer werden über den 30. Juni 2021 hinaus auch weiterhin in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.
Aus Sicht der Bundesregierung war der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm ein voller Erfolg und hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.
Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Für die Bundesregierung und die privaten Warenkreditversicherer ist es vor diesem Hintergrund der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Die Kreditversicherer sind sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und werden auch ohne Schutzschirm weiterhin basierend auf einer fundierten Risikoanalyse Versicherungsschutz zur Verfügung stellen.
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