Der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29. März 2021
„Gesetzliche Regelungen zur Verarbeitung pandemiebezogener Gesundheitsdaten durch die Privatwirtschaft schaffen
Im Rahmen der derzeitigen Diskussion über mögliche Öffnungsschritte ist die Frage, ob die Nutzung verschiedenster privatwirtschaftlicher Angebote an den Nachweis einer erfolgten Impfung, einer überstandenen Infektion oder eines negativen Testergebnisses geknüpft werden darf, von zentraler Bedeutung.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hält es für unerlässlich, dass die Voraussetzungen einer solchen Datenverarbeitung, beispielsweise im Kontext von Veranstaltungs- und Restaurantbesuchen oder im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, durch den Gesetzgeber geregelt werden.
Ohne eine solche gesetzliche Regelung kommt als Rechtsgrundlage zwar eine Einwilligung in Betracht, deren Wirksamkeit ist allerdings daran zu messen ist, ob diese freiwillig abgegeben wurde. Einzelfallbezogene Abwägungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Einwilligung können dabei komplex und mit großer Rechtsunsicherheit verbunden sein.
Die Datenschutzkonferenz fordert den Gesetzgeber mit ihrer heutigen Entschließung daher auf, schnellstmöglich zu handeln und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den strengen Vorgaben des Artikels 9 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten genügt.“
Weitere Informationen zur Datenschutzkonferenz:
www.datenschutzkonferenz-online.de
Die dazugehörige Entschließung der DSK finden Sie dieser Pressemitteilung beiliegend.
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