Familie & Kind

Die nicht heilen wollende Wunde in Kinderseelen – Eltern-Kind-Entfremdung

Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day) am 25.04.2021 erinnert der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. an die meist lebenslangen Folgen für Kinder. Folgen, unter denen sie meist unbeachtet leiden, da Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland bisher kaum beachtet wird.

Leoni ist eine gute Schülerin. Leoni ist ruhig, unauffällig. Leon ist ein „Problemkind“, häufig aggressiv und ungehalten.

So unterschiedlich ihre Außenwirkung, so eint beide dasselbe Schicksal. Sie wurden nach der Trennung von einem Elternteil entfremdet. Den Schmerz, den sie in sich tragen, den hört niemand. Dass Sie die liebe zum abwesenden Elternteil verleugnen müssen, um nicht in Konflikt mit dem Elternteil zu kommen, mit dem sie zusammenleben, das sieht niemand. Sie sind mit diesem Schmerz allein.

„Eltern-Kind-Entfremdung, bei der Kinder durch Manipulation dazu gebracht werden, einen vormals geliebten Elternteil abzulehnen, ist eine schwere Form psychischen Missbrauchs an Kindern, welche aber nur selten bemerkt wird“, erkl ärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. Viel zu oft wird der Verlust eines Elternteils nach einer Trennung als „hinnehmbar“ oder „nicht so schlimm“ hingenommen. Die Folgen jedoch begleiten die betroffenen Kinder ein Leben lang, ebenso wie den entfremdeten Elternteil.

Dabei ist Eltern-Kind-Entfremdung kein unlösbares Schicksal, ein Wiederherstellen des Kontaktes ist jederzeit möglich. Je länger aber gewartet wird, desto schwieriger und für die Kinder auch belastender wird es. Kinder aber weiterhin diesem Missbrauch auszusetzen ist keine Option. Hinzu kommt: staatliche Stellen haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (23641/17 vom 29.10.2019) die Pflicht, Entfremdung zu verhindern und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, den Kontakt des Kindes zum entfremdeten Elternteil wiederherzustellen.

„Wir fordern jeden auf, hinzusehen. Kinder als die schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen unseren Schutz, unsere Unterstützung. Und Kinder brauchen beide Eltern. Darum schauen Sie nicht weg, wenn ein Kind nach einer Trennung keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil hat“ appelliert Witt.

Der Verein Väteraufbruch für Kinder setzt sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich für gemeinsame Elternschaft nach einer Trennung ein und ist eine der wenigen Organisationen, die auch internationale Erkenntnisse rund um das Thema Eltern- Kind-Entfremdung in Deutschland zugänglich machen und auch Betroffenen bundesweit Hilfe und Unterstützung bietet. Für Fachkräfte und Eltern werden zahlreiche Webinare angeboten, um das Wissen auch zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung zu vertiefen.

 

Über Väteraufbruch für Kinder e. V.

Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt und 4.000 Mitgliedern in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter 10 % Frauen.

Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Väteraufbruch für Kinder e. V.
Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (69) 13396290
Telefax: +49 (721) 321-21425372
http://www.vaeteraufbruch.de

Ansprechpartner:
Markus Witt
Telefon: +49 (69) 13396290
E-Mail: witt@vafk.de
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (6627) 9150-434
E-Mail: meyer-spelbrink@vafk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel