Ein Pieks für die elektronische Patientenakte
Noch sind die Akten recht dünn, neben Notfalldaten und Medikationsplänen müssen Patienten ihr Dokumente, Arztbriefe, Befunde noch selbst hochladen. Doch das Großprojekt wächst weiter: In den kommenden Jahren sollen ständig weitere Funktionen dazukommen. Eine davon ist die elektronische Impfdokumentation. Und obwohl deren Einführung erst für den 1. Januar 2022 geplant ist, haben die AOK PLUS und die CompuGroup Medical schon jetzt den Weg für die sichere elektronische Übertragung von Impfdaten zwischen Arzt, Patient und Gesundheitskasse freigemacht.
Damit gewinnt die elektronische Patientenakte für Versicherte der AOK PLUS frühzeitig einen zusätzlichen Nutzwert. Sie können ab sofort Impfdaten in ihre Akte senden lassen. Voraussetzung ist, dass sie die ePA in der App "AOK Mein Leben" nutzen, und dass ihr Impfarzt in der Praxis eine entsprechende Software der CompuGroup Medical verwendet. In Thüringen und Sachsen ist das der Großteil der niedergelassenen Ärzte.
Der entscheidende Fortschritt, welcher das gelbe Impfbuch für die ePA-Nutzenden perspektivisch überflüssig machen wird, heißt Medizinisches Informationsobjekt, kurz: MIO. Die CompuGroup Medical hat in Zusammenarbeit mit der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse als erster Hersteller von Software für Arztpraxen ein solches digitales Objekt speziell für Impfungen entwickelt.
MIOs werden im Zuge der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte für verschiedene Anwendungsfälle entwickelt. Neben dem Impfpass werden das in den nächsten Jahren u. a. der Mutterpass, das Zahnbonusheft und das Kinderuntersuchungsheft ("U-Heft") sein. Ein zentrales Ziel der ePA ist ein besserer Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern zugunsten einer optimalen Versorgung der Patienten. Entsprechend muss sichergestellt werden, dass die Datenpakete trotz unterschiedlicher Krankenkassen-Apps und unterschiedlicher Software in Praxen, Kliniken und Apotheken in jedem Fall vom jeweiligen Empfänger gelesen werden können. Deshalb vereinbaren die Akteure im Gesundheitswesen bundesweite Standards für die MIOs, die festlegen, wie genau das Informationsobjekt aufgebaut ist. Die Übertragung der Daten erfolgt in der Telematikinfrastruktur mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
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