Energie- / Umwelttechnik

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021: Was es den Erzeugern bringt

Derzeit hat Deutschland eine Ökostrom-Quote von knapp 46 Prozent. Doch der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll steigen. Im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) ist der Weg für den Ausbau von Strom aus Wind- und Sonnenenergie festgeschrieben – nach Meinung vieler Experten zu lasch.

Bis 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbarer Energie stammen. So steht es im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Bis zum Jahr 2050 ist geplant, dass der gesamte Strom klimaneutral, also aus erneuerbaren Energien, erzeugt wird. Dies soll für den inländisch erzeugten Strom, aber auch für den hier verbrauchten gelten. Stromlieferungen nach Deutschland müssen dann ebenfalls treibhausgasneutral sein.

Trotz großer Lobeshymnen durch die Bundesregierung zeigte sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme enttäuscht von der Novelle. Im Rat wurde mehrmals der Wunsch formuliert, die Weichen wesentlich deutlicher zu stellen, um die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie zu erreichen.

Kommunen profitieren von der Windenergie

Neu ist, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit Anfang 2021 erstmals die lokale Wertschöpfung fördert. Ein neuer Paragraph (36k EEG) regelt, dass Kommunen künftig an den Einnahmen aus der Windernte beteiligt werden können. In der Gemeindekasse vor Ort landen so 0,2 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde. Für Solarkraftwerke sollen im Laufe des Jahres ähnliche Regelungen nachgereicht werden. Diese Regeln sollen eine Blockadehaltung gegen Neubauten verhindern.

Biomasse soll deutlich mehr Energie liefern

Das Ausbauziel 2030 liegt jetzt bei 8,4 Gigawattstunden. Dafür wird das jährliche Ausschreibungsvolumen auf 350 Megawatt (MW) angehoben. Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse wurden bis 2028 festgelegt und gegenüber dem EEG 2017 noch einmal deutlich erhöht.

Ab 2024 steigt das Volumen entsprechend den Restvolumina der vorherigen Ausschreibungsrunden des jeweils dritten vorangegangenen Kalenderjahres. Gleichzeitig verringert sich aber jährlich die Höhe der installierten Leistung, die im Vorjahr als „in Betrieb genommen“ an das Melderegister gemeldet wurde.

Ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen können weiterlaufen

Künftig sollen ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), also Anlagen, die mehr als 20 Jahre in Betrieb sind, durch Volleinspeisung einfach weiterlaufen. Diese Regelung gilt für alle PV-Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) Leistung. Sie ist bis Ende 2027 befristet. Die Anlagenbetreiber bekommen für ihren Strom den Jahresmarktwert Solar für 2021 abzüglich einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro kW von ihrem Netzbetreiber.

Die Betreiber ausgeförderter PV-Anlagen können alternativ ihren erzeugten Strom auch „eigenverbrauchen“. Dabei gilt wie für alle Anlagen die EEG-Umlagebefreiung bis 30 kW Leistung und maximal 30 Megawattstunden. Möglich ist es auch, den Strom aus den ausgeförderten PV-Anlagen an Dritte, etwa Nachbarn, zu liefern. Dann entfällt jedoch das Eigenverbrauchsprivileg. Es werden dann 100 Prozent EEG-Umlage für den Verbraucher fällig.

Diskussion um den Ausbau der Windenergie

Nach den Vorgaben des seit 1. Januar 2021 gültigen EEG 2021 soll die Windkraftkapazität von derzeit 55.000 MW bis 2030 auf 71.000 MW erhöht werden. Mit einem Nettozubau, also der Errichtung neuer Windkraftanlagen, von 1.600 MW pro Jahr, wird das geforderte Ziel schon erreicht. Hier gibt es allerdings zu bedenken, dass die entsprechenden Verbände und Klimapolitiker den Ausbau mit allen Mitteln zu forcieren versuchen. Durch die gesetzliche Vorgabe sind die Pläne, mehr Strom aus Wind zu erzeugen, aber eingeschränkt.

Die Verbände befürchten zudem, dass in den kommenden Jahren zu viele Altanlagen abgerissen werden, die das Ende ihres 20-jährigen Förderzeitraums erreichen. Momentan betrifft das etwa 30.000 Windkraftanlagen auf dem Festland. Aber schon jetzt ist klar, dass dies keinesfalls reichen wird. Die Experten betonen, dass sehr viel mehr Altanlagen vom Netz gehen werden als bislang geplant.

Das Bundeswirtschaftsministerium hält dennoch den Ausbau von 71.000 MW Windkraft bis zum Ende des Jahrzehnts für ausreichend, im Gegensatz zum Bundesumweltministerium. Dies fordert einen Ausbau von 95.000 MW ein. Eine weitere EEG-Novelle noch in diesem Frühjahr soll den neuen Wert festschreiben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel