Energie- / Umwelttechnik

Fischsterben und Schaumbildung auf der Queich: Ermittlungen laufen – Abwässer nie in Gullys, Hofabläufe oder Straßenrinnen kippen

Getrübtes Wasser und Schaumbildung – am gestrigen Mittwoch haben aufmerksame Bürgerinnen und Bürger die Untere Wasserbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße erneut über fatale Anzeichen für Umweltfrevel in der Queich bei Albersweiler informiert. Die Untere Wasserbehörde und die Kriminalpolizei Landau waren abermals vor Ort. An verschiedenen Stellen nahm das Fachpersonal Wasserproben. Erst vergangene Woche gab es ein großes Fischsterben in der Queich. Die Untere Wasserbehörde des Kreises untersucht beide Vorfälle, die Kriminalpolizei Landau ermittelt. Der Landkreis weist vor dem Hintergrund der Geschehnisse auf die besondere Bedeutung der korrekten Entsorgung von Abwässern aller Art hin und erläutert, warum Schmutzwasser nie in den Gully gekippt werden darf.

Fischsterben in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche gab es bereits einen Vorfall in der Queich: zahlreiche Fische waren über einen Abschnitt von Albersweiler bis Landau verendet. Darunter waren Bachforellen, Gründlinge, Rotaugen, Bachneunaugen und Äschen. Zudem wurden Signalkrebse tot aufgefunden. Die Untere Wasserbehörde war auch in diesem Fall gemeinsam mit den Stadtwerken Annweiler vor Ort in Albersweiler, um Gewässerproben zu entnehmen. Die Proben werden aktuell durch ein externes Ingenieurbüro analysiert. In Siebeldingen, Godramstein sowie im Innenstadtbereich Landau bargen Bachpaten und Angelsportvereine die toten Fische. Der Zustand der Fischkadaver ließ darauf schließen, dass die Tiere vermutlich an einer Vergiftung verendet sind. Denn äußerlich waren weder Schädigungen noch Parasiten oder Geschwüre zu erkennen. Eingefrorene Fischkadaver stehen zur weiteren Untersuchung bereit, falls anhand der Laborwerte ein bestimmter Schadstoff ausgemacht oder die Ursachen eingegrenzt werden können. Bei Umweltdelikten arbeitet die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße stets eng mit der Kriminalpolizei zusammen. Die zuständige Kriminalinspektion Landau ermittelt wegen der Gewässerverunreinigung von vergangener Woche. Die Angelegenheit ist außerdem bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Noch ist nicht bekannt, ob zwischen dem Fischsterben von vergangener Woche und der gestrigen Schaumbildung ein Zusammenhang besteht. Die neuerliche Beeinträchtigung des Gewässers wird in die laufenden Ermittlungen einbezogen.

Wer oder was das Fischsterben letzte Woche und/oder die Schaumbildung am gestrigen Mittwoch auf der Queich ausgelöst hat, ist aktuell unklar. Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße stellt in solchen Fällen umfangreiche Recherchen an, in Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und unter Beteiligung der SGD Süd in Neustadt als Oberer Wasserbehörde. Auch mit Vereinen, Experten und Verantwortlichen in den betroffenen Gemeinden stimmen sich die Zuständigen ab.

Nicht der erste Fall von Verunreinigung

Leider mussten auch in der Vergangenheit schon Gewässerverunreinigungen und Fischsterben in der Queich dokumentiert werden. Die Umweltsünder ausfindig zu machen, gestaltet sich als sehr schwieriges Unterfangen. Die Untere Wasserbehörde setzt daher auch auf Prävention gegenüber den ansässigen Unternehmen und der Bevölkerung.

Abwässer nur über Toilette entsorgen, Gully führt oft direkt ins Gewässer

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße informiert im Zusammenhang mit den jüngsten Verunreinigungen und dem Fischsterben in der Queich so auch alle Bürgerinnen und Bürger darüber, wie wichtig das korrekte Entsorgen von Abwässern aller Art und von Farbresten ist. Denn überall dort, wo die Kanalisation in einem sogenannten Trennsystem angelegt ist, fließt alles, was achtlos in Gully, Rinne oder Hofablauf gekippt wird, direkt ins nächste Gewässer.

Bei diesem Trennsystem werden Regenwasser und Schmutzwasser getrennt in zwei Rohren abgeleitet. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage geleitet und dort aufbereitet. Das Regenwasser hingegen fließt in einer separaten Leitung auf kürzestem Weg direkt in ein nahegelegenes Gewässer. Diese Trennung hat den Vorteil, dass das normalerweise relativ gering belastete Regenwasser nicht „den Umweg“ über die Kläranlage nehmen muss. Regenfallrohre, Straßenrinnen und Gullys, aber auch viele Hofabläufe, sind an diese Abwasser-Leitung für das Regenwasser angeschlossen. Dahinein gehört tatsächlich nur Regenwasser.

Flüssigkeiten über den Gully vermeintlich zu „entsorgen“, entspricht zumindest bei einem Trennsystem dem Auskippen in den nächsten Bachlauf. Zusammen mit der Unteren Wasserschutzbehörde appelliert Landrat Dietmar Seefeldt daher an die Bürgerinnen und Bürger, grundsätzlich kein Schmutz- oder Abwasser in Gullys, Hofabläufe oder Straßenrinnen zu kippen. Sämtliche Stoffe, die dort eingebracht werden, gelangen bei einem Trennsystem in kürzester Zeit in ein Gewässer und können dieses verunreinigen.

Ein anderes Kanalisationssystem ist das Mischsystem. Anders als beim Trennsystem werden beim Mischsystem sämtliche Abwässer, also Schmutz- und Regenwasser, gemeinsam durch ein einziges Rohr zur Kläranlage geleitet. In einigen Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße funktioniert die Kanalisation über das Trennsystem, in anderen über das Mischsystem, in wieder anderen Gemeinden kommt in der einen Straßen das Misch-, in der nächsten das Trennsystem zum Tragen. Für Anwohnerinnen und Anwohner ist nicht ersichtlich, welches Entwässerungssystem in ihrer Gemeinde oder Straße genutzt wird. Deswegen sollten Abwässer prinzipiell nur über die Toilette entsorgt werden. Egal, ob Misch- oder Trennsystem, diese Leitung fließt in jedem Fall Richtung Kläranlage.

Wohin mit Farbabwässern und Farbresten? 

Beispielsweise bei Malerarbeiten im eigenen Haushalt stellt sich die Frage – wohin mit den Resten? Durch die Reinigung von Pinsel, Farbrolle und Eimer entstehen sogenannte Farb- oder Reinigungsabwässer in haushaltsüblichen Mengen. Auch diese kleinen Mengen sind über die Toilette im Haus zu entsorgen. Die Entsorgung über Kanalgullys im Freien ist nicht gestattet, da diese bei einem Trennsystem, wie dargestellt, das Abwasser direkt in das nächste Gewässer leiten.

Alle Farbreste sind schadstoffhaltige Abfälle und müssen deshalb auch von Privathaushalten ordnungsgemäß entsorgt werden. Haushaltsüblichen Mengen können im Rahmen der Problem-Abfallsammlung beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden. Auch lösemittelhaltige Reiniger beziehungsweise Reste davon sind über das Schadstoffmobil zu entsorgen.

Standorte und Termine des Schadstoffmobils sind im Wertstoff-Wegweiser, den alle Haushalte im Landkreis per Post erhalten haben, veröffentlicht und unter der Telefonnummer 06341/940 441 zu erfahren. Der Wertstoff-Wegweiser ist auch online abrufbar unter www.suedliche-weinstrasse.de (über „Einrichtungen“ –  „WertstoffWirtschaft“ – „Wertstoff-Kalender“).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: +49 (6341) 940-0
Telefax: +49 (6341) 940-500
http://www.suedliche-weinstrasse.de/

Ansprechpartner:
Anna-Carina Hagenkötter
Öffentlichkeitsarbeit/Bürgerberatung
Telefon: +49 (6341) 940-104
Fax: +49 (6341) 940-7104
E-Mail: pressestelle@suedliche-weinstrasse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel