Fleischwirtschaft: Arbeitgeber verhindern Mindestlohn
Der Entscheidung über die Beendigung der Verhandlungen waren drei ergebnislose Tarifverhandlungen über einen bundesweiten Mindestlohn für die Fleischwirtschaft vorangegangen. Auch in einem, von Arbeitgeberseite gewünschtem, Sondierungsgespräch am 17. April hätten die Arbeitgeber nur „Taschenspielertricks“ aber kein „substantiell neues oder ernstzunehmendes Angebot“ vorgelegt, so Adjan. „Die Arbeitgeber bieten einen Einstiegslohn von 10,75 Euro pro Stunde und einen indiskutablen 45-Monate-Marathon-Tarifvertrag. Das ist weit entfernt vom ernstgemeinten Versuch, endlich Schluss zu machen mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie.“ Die Verhandlungen könnten wieder aufgenommen werden, wenn die Arbeitgeber zur „Besinnung kommen und ordentlich was draufpacken.“
Zeitgleich zur heutigen Information der Arbeitgeberseite über die Beendigung der Tarifverhandlungen finden vor Schlachthöfen des Marktführers Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und Weißenfels Protestkundgebungen statt.
Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:
- Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
- Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
- Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.
In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.
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