Förderung von Sonnenstrom wird reformiert
Selbstnutzer von Sonnenstrom profitieren von einer neuen Regelung zum Eigenbedarf. Denn für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mehr gezahlt werden. Zuvor lag diese Grenze bei 10 Kilowatt. Für Anlagen von über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.
Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich. Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen grundsätzlich verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser eine Anlage mit bis zu 10,8 Kilowatt spätestens nach einem Monat anschließen.
Keine Förderung mehr für über 20 Jahre alte Anlagen
Für Solar-Anlagen, die 2001oder früher in Betrieb genommen wurden, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung. Die Reform des EEG-Gesetzes ermöglicht es betroffenen Anlagenbetreibern jedoch, weiterhin Strom in das öffentliche Netzeinzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei allen Fragen zu Photovoltaikanlagen und zu Fördermöglichkeiten. Die Beratung findet derzeit online oder telefonisch statt. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.
Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
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