Frist für Beantragung der November- und Dezemberhilfe endet am 30. April 2021
Wichtig ist dabei aus IHK-Sicht insbesondere die Anhebung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, sowie der geplante Eigenkapitalzuschuss. Diesen erhalten Betriebe, die in mindestens drei Monaten ab November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils 50 Prozent zu verzeichnen hatten. Zudem wurden die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Großhändler und Hersteller ausgedehnt. „Viele der Unternehmen in besonders hart von der Pandemie getroffenen Branchen stehen mit dem Rücken zur Wand“, wissen Dörrwand und ihre Kollegen aus den vielen Gesprächen und Telefonaten mit den Betroffenen. Das Eigenkapital sei aufgebraucht, die Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und die Planungssicherheit für mögliche Öffnungen in vielen Branchen noch immer nicht vorhanden. Die Corona-Hilfen seien umso wichtiger, je länger der Lockdown gelte.
Auch für ganz junge Unternehmen gibt es eine gute Nachricht. „Es freut uns, dass nun auch junge Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet haben, antragsberechtigt sind“. Die bisherige Frist wurde um ein halbes Jahr nach hinten verlegt. „Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung der IHKs erfüllt, damit den neu gegründeten Unternehmen nicht sprichwörtlich die Luft ausgeht.“
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