Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 nimmt an Fahrt auf
Ein Anfang ist gemacht: Der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg verkündete heute, dass der Finanzausschuss des Bundesrats seinem Antrag mehrheitlich zugestimmt hat. Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 – gesetzlich verlängert werden. Ihm sei es wichtig, dass die Politik die aktuell sehr herausfordernde Situation der steuerberatenden Berufe anerkenne und entsprechend handele – so Boddenberg.
„Mir fällt ein Stein vom Herzen!“ reagiert WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV und des Steuerberater-Verbandes Köln. „Der Vorstoß ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Er setzt ein starkes Signal für die Anerkennung des enormen Engagements der kleinen und mittleren Kanzleien in der Corona-Pandemie. Allerdings sind zeitliche Entlastungen in den Kanzleien bis 30.6.2022 schlicht unabdingbar. Dazu zählt zum einen die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020. Zum anderen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.“
Der DStV verstärkte jüngst sein Werben für verfahrensrechtliche Erleichterungen, unter anderem in dem Austausch mit MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD. Dieser zeigte Verständnis für die Corona-bedingte Überlastung in der Praxis. Eine erste positive Reaktion kam von MdB StB Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU. Sie stellte in Aussicht, das Thema auf die Tagesordnung der Erörterungen zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zu setzen.
Elster betont: „Der Berufsstand ist durch die Corona-bedingten Zusatzaufgaben gefordert wie nie. Nachdem sich die Finanzministerien der Länder letztes Jahr schwergetan haben, freue ich mich sehr über das frühzeitige Entgegenkommen.“ Nun gelte es, dass die Koalitionspartner im Bundestag, das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium den Ball aufnehmen. Sie müssen frühzeitig planbare Verhältnisse schaffen.
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Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 gegründet. Heute sind über 3.400 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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