Häufigste Ursachen für schieflaufende Bauprojekte
Ursache 1
Der Auftraggeber (AG) trifft keine Entscheidungen. Warum ist das so? Eine gute Entscheidung kann man nur auf Grund guter Informationen fällen. Möglicherweise wird der AG jedoch von seinem Team nicht richtig vorbereitet bzw. informiert. Planer oder Architekt liefern oftmals kaum fundierte Entscheidungsgrundlagen und das, obwohl der AG – idealerweise bereits in den Leistungsphasen 1-3 – alle möglichen Entscheidungen gefällt haben muss. Dazu sollte die Qualität auf Fachplaner- und Architektenseite so gut sein, dass dem Auftraggeber eine Entscheidungsvorlage nach der anderen vorgelegt wird. Aber leider ist das kaum gängige Praxis. Und wenn dann auch noch Zeitdruck entsteht, weil die Baustelle losgehen soll, dann ist das mit dem Entscheidung treffen gleich doppelt schwer und schon kommt das Projekt noch vor Baubeginn ins Stocken.
Ursache 2
Der Auftraggeber fordert den Fachplaner wegen Termindruck schon in der Leistungsphase 3 auf auszuschreiben. Das bedeutet, es gibt auf Grundlage einer unvollständigen Planung ein unvollständiges und mangelhaftes Leistungsverzeichnis, kurz LV. Die Großzahl der Handwerker nimmt das LV so hin, stellt keinerlei oder nur wenige Fragen, gibt wenige oder gar keine sachdienlichen Hinweise. Und schon ist Chaos vorprogrammiert. Denn alles was in der Planung nicht richtig gelaufen ist, wird hinten raus in der Bauphase zum gestörten Bauablauf. Außer natürlich, der Handwerker kann LV´s lesen und bringt die Fehler darin noch vor Baubeginn zur Auflösung mittels Behinderungsanzeigen und Bedenkenanzeigen.
Ursache 3
Wir befinden uns in der Leistungsphase 5, doch der Fachplaner kann nicht genügend ausplanen. Denn er hat keine Zeit für eine detaillierte Ausplanung. Da ist es nur logisch, dass es kein mangelfreies, hochqualitatives Leistungsverzeichnis gibt. Oft ist es ja so, dass die Ausführungsplanung parallel zur Ausführung innerhalb der ersten 3-4 Monate der Baustelle entsteht. Aber dann kommen die ganzen Störungen reingeflattert, weil die Folgegewerke stehen, weil die Vorgewerke wiederum nicht fertig sind und so weiter. Und so wird die Zeit wirklich knapp.
Ursache 4
Der Zuschlag kommt Monate später als in den Einzelfristen des Vertrags vorgesehen. Heißt: Man hat mit Zuschlag schon mehrere Monate Bauzeitenverzögerung am Bein. Blöderweise wissen nur sehr wenige, wie man mit Bauzeitverlängerungen umgehen muss, da sie komplex sind und kaum fundiert und praxisorientiert gelehrt werden.
Ursache 5
Der Handwerker fordert keine Ausführungsunterlagen an. Ihm ist nicht bewusst, dass er laut VOB-Vertrag § 3 Abs. 1 vor Beginn der Ausführung sämtliche Ausführungsunterlagen anfordern muss, um seiner technischen Prüfpflicht nachzukommen. Denn nur so kommt der aus der Haftung raus, wenn er feststellt, dass der Planer ein paar Fehler gemacht hat. Oder wenn der Fachplaner zusammen mit dem Architekten ein nicht funktionierendes Werk geplant hat. Wenn der Handwerker nicht technisch prüft, haftet er genauso wie in der Quotenhaftung mit Planer und Architekt.
Ursache 6
Es werden keine Behinderungsanzeigen geschrieben, weil man sich keinen Ärger einhandeln will. Oft herrschen langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen Handwerker und Planer. Da will man nicht plötzlich mit Behinderungsanzeigen unangenehme Keile dazwischen treiben. Dasselbe mit Bedenkenanzeigen. „Der weiß schon, was er tut, der plant schließlich schon seit 40 Jahren Schulen!“ Diese Einstellung auf ausführender Seite in der Leistungsphase 8 verschiebt das Problem nur weiter bis zur Abnahme. Und das macht überhaupt keinen Sinn. Und im Vertrag ist es anders vorgesehen. Dort steht nämlich drin: Schaffe Transparenz und prüfe alles noch vor Baubeginn. Nur dann haben AG, Planer und Architekt die Möglichkeit Fehlendes nachzureichen, sodass es danach reibungslos losgehen kann.
Ursache 7
Nachträge? Ein Problem: Die werden nicht unterschrieben vom Fachplaner oder AG mit den Worten: „Steht doch alles da! Vortext, Langtext. Beauftragen? Anordnen? Entscheiden? Nein, ich entscheide hier nichts. Es gibt keine Nachtragsbeauftragung. Mach das mal so mit! Das kriegen wir dann schon in der Schlussrechnung geklärt.“ Die Beteiligten wissen gar nicht, welche Auswirkungen ein systematisches Nachtrags- bzw. Anti-Nachtrags-Management haben kann, damit der Bauablauf flüssig läuft. Denn Nachtragsmanagement ist keine Böswilligkeit. Nachtragsmanagement ist ganz klar geregelt in den Verträgen und hilft Lücken und Unklarheiten zu schließen, sodass man sich auf neue Qualität, neue Zeit und neue Kosten einigen kann. Einigen, das ist das Stichwort. Im Bauvertrag wird sogar explizit davon gesprochen, dass man sich einigen soll mit den Worten „begehren und einigen“. Da steht nichts drin von Krieg führen oder Schachspielen. Da steht auch nichts davon drin, dass der Handwerker alle Wünsche vom Architekten oder Fachplaner bedingungslos umzusetzen hat. Das sieht ein Bauvertrag nicht vor.
Ursache 8
Das Thema: Beherrschen der Ausschreibungstexte, so dass es zu einem vergleichbaren Angebotspreis kommen kann. Der Auftraggeber ist sicherlich daran interessiert, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Aber das geht nur, wenn Angebot A vergleichbar ist mit Angebot B. Und die beiden wiederum mit Angebot C und so weiter. Das geht aber nur, wenn die Beteiligten sich sehr genau an die Ausschreibungsgrundlagen der einschlägigen Regelwerke halten.
Diese 8 Ursachen sind federführend für die Schieflage eines öffentlichen Bauprojektes. Wie diese und auch viele weitere wichtige Punkte und Stellschrauben angegangen werden können, das lehrt Andreas Scheibe, Geschäftsführer von Continu-ING, in seinen Trainings, die schon vielen großen und kleinen Handwerks-Unternehmen in ganz Deutschland zu profitablerem und vor allem stressfreierem Projektgeschäft verholfen haben.
Weitere Informationen dazu gibt’s unter www.lücken-im-lv.de
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Continu-ING steht selbst für den Namen ein: stetige Weiterentwicklung auf dem Weg zur professionellen Projektabwicklung im Bauwesen. Die komplexe Projektlandschaft sowie die steigende Bauherren-Inkompetenz machen eine professionelle Abwicklung auf Planerseite und Ausführerseite notwendig.
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