Bauen & Wohnen

Haus & Grund zur Grunderwerbsteuer; Wer stoppt Heinolds Kurs gegen Eigentümer?

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold hat gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Grunderwerbsteuer in Frage gestellt. Sie könne derzeit eine Steuerentlastung nicht empfehlen. Die Lücke in der Finanzplanung des Landes sei zu groß.

Hintergrund: Die Bundesregierung folgt einer Forderung der Jamaika-Regierung und schließt ein Steuerschlupfloch beim Immobilienerwerb. Bei sogenannten „share-deals“ kaufen Investoren nur Anteile eines Unternehmens, das Eigentümer von Immobilien ist. Werden dabei weniger als 95 Prozent der Anteile übernommen, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Ab Mitte dieses Jahres soll die Steuerpflicht schon ab 90 Prozent einsetzen. Davon profitierten die Länder, denen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zustehen.

Die Verlautbarungen Monika Heinolds kritisierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf:

„Wer stoppt in der Jamaika-Koalition Monika Heinolds eigentümerfeindliche Politik? Erst bei der Grundsteuer und jetzt bei der Grunderwerbsteuer macht die grüne Finanzministerin mit ihren Alleingängen nicht nur Eigentümern das Lebens schwer, sondern auch jungen Familien, die von den eigenen vier Wänden träumen. Es ist an der Zeit, dass CDU und FDP ein klares Signal pro Eigentum senden.

Um Sparpolitik geht es Monika Heinold mitnichten. Für ihr höchst kompliziertes und sehr bürokratisches Grundsteuermodell braucht sie nach eigenen Angaben rund 300 Stellen in der Finanzverwaltung mehr, damit sie eine Art „kleine“ Vermögenssteuer durchsetzen kann.

Monika Heinold baut für viele Menschen, die mit dem Eigenheim einen wichtigen Baustein für die Altersvorsorge zu legen, unüberwindliche Hürden auf. Finanzpolitisch ist das kurzsichtig, weil Menschen in den eigenen vier Wänden im Alter keine staatliche Unterstützung benötigen, die Miete zu bezahlen. Die Grunderwerbsteuer – Schleswig-Holstein führte 2014 als erstes Bundesland den bundesweiten Höchstsatz in Höhe von 6,5 Prozent ein – ist die größte Hürde, Eigentum zu bilden. Für ein Einfamilienhaus im Wert von 400.000 € kassiert die Finanzministerin 26.000 €. So viel Eigenkapital können junge Familien mit geringerem Einkommen nicht aufbringen. Daher hatte die Jamaika-Koalition eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die „share deals“ zu verbieten und mit den Mehreinnahmen den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie von der Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Haus & Grund fordert CDU und FDP auf, Monika Heinold in ihre Schranken zu verweisen, sich zum Eigentum und dieser Bundesratsinitiative zu bekennen.

Über Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de

Ansprechpartner:
Alexander Blažek
Telefon: +49 (431) 6636-111
E-Mail: info@haus-und-grund-sh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel