HWK-Hauptgeschäftsführer spricht sich gegen Testpflicht für Handwerksbetriebe aus
„Unsere Mitgliedsbetriebe sind sich ihrer Verantwortung, gerade auch mit Blick auf das Testen, durchaus bewusst. Sie haben Interesse daran, um ihre Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen reibungslos fortsetzen zu können und um ihre Mitarbeiter und Kunden vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Jedoch ist eine pauschale Testpflicht ohne einen praxistauglichen Plan, der konsequent Kosten und bürokratischen Aufwand minimiert, für unsere Mitgliedsunternehmen aus mehreren Gründen problematisch. Erstens müssen die Kosten für die Tests von den Betrieben selbst getragen werden, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine zusätzliche und erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Zweitens stellt sich die Frage, wie ein solches Testregime in den täglichen betrieblichen Ablauf integriert werden soll, ohne diesen zu behindern“, so Reis. Darüber hinaus zöge eine Testpflicht eine Vielzahl arbeits- und datenschutzrechtlicher Fragen nach sich, die aktuell nicht hinreichend geklärt seien. Wer in den Betrieben testen dürfe, wie die Testergebnisse zu dokumentieren seien und welche Maßnahmen der Betrieb bei einer positiven Testung zu treffen habe: Zu all diesen Fragen gebe es bislang keine verbindliche Vorgehensweise, bemerkt der HWK-Hauptgeschäftsführer und regt an: „Wir brauchen von der Politik einen konstruktiven Vorschlag dazu, wie die Betriebe bei der Durchführung von Tests in finanzieller und organisatorischer Hinsicht unterstützt und nicht noch zusätzlich belastet werden“.
Bernd Reis unterstreicht: „Die saarländischen Handwerksbetriebe investieren seit Beginn der Pandemie enorm in vielfältige Hygienemaßnahmen. Sie haben Desinfektionsmittel und -spender angeschafft, Masken und Einweghandschuhe für ihre Mitarbeiter gekauft und die betrieblichen Abläufe den Hygieneanforderungen angepasst, um das Infektionsrisiko für Mitarbeiter und Kunden zu minimieren. Um es kurz zu machen: Das Handwerk hat ganz massiv Vorkehrungen zur Pandemie-Bewältigung ergriffen. Es ist damit seiner Fürsorgepflicht im Rahmen des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiter und Kunden in vorbildlicher Weise nachgekommen und wird es auch weiterhin tun.“
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