Kunst & Kultur

Infektionsschutzgesetz: Keine Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt?

Morgen, Mittwoch, den 21.04.2021, findet ab 11.00 Uhr im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung zum Infektionsschutzgesetz statt. Am Donnerstag, den 22.04.2021 wird ab 11.00 Uhr der Bundesrat in einer Sondersitzung über das Infektionsschutzgesetz beraten. Nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten soll das Infektionsschutzgesetz am darauffolgenden Tag in Kraft treten.

Für den Deutschen Kulturrat ist klar, wir brauchen bundesweite strenge Regelungen, um das Virus endlich besiegen zu können. Aber diese Regelungen müssen auch sinnvoll sein. Dass bei einer Inzidenz von mehr 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürfen, ist nicht nachvollziehbar.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es sieht so aus, dass das neue Infektionsschutzgesetz selbst unter strengsten Hygienebedingungen keine Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel zulässt, wenn in einer Kommune oder einem Landkreis der Inzidenzwert über 100 liegt. Das ist in seiner Grundsätzlichkeit nicht nachvollziehbar! Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung.“

  • Die Vorschläge des Deutschen Kulturrates zur Änderung des Entwurfes eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite können hier (Ausschussdrucksache 19(14)323(1)) von der Seite des Deutschen Bundestages abgerufen werden.
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