Verbraucher & Recht

Infektionsschutzgesetz: SoVD begrüßt bundeseinheitliches Handeln

Im Bundestag wurde heute über die neuen Corona-Maßnahmen debattiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, den R-Wert verlässlich unter 1 zu senken. Dafür soll eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt werden. SoVD-Präsident Adolf Bauer begrüßt die Initiative, endlich für einheitliche Maßnahmen zu sorgen: „Noch vor Ostern hatten wir eindringlich dazu aufgefordert, schnellstmöglich überall gleiche und verlässliche Verhältnisse zu schaffen. Denn durch die immer noch schleppend laufende Impfkampagne sind viele Menschen, die dringend auf eine Impfung angewiesen sind, schutzlos.“

Adolf Bauer ergänzt: „Unser föderales System hat mit seinen kleinteiligen Maßnahmen für viel Verwirrung und Unmut gesorgt. Klar strukturierte und gut nachvollziehbare bundeseinheitliche Maßnahmen können das verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen und die Akzeptanz zur Einhaltung der Regelungen erhöhen.“ Deshalb ist es auch richtig und wichtig, die Vertreter*innen verschiedener Interessengruppen besser bei der Pandemiebekämpfung einzubeziehen.

Dem SoVD-Präsidenten ist darüber hinaus eines besonders wichtig: „Pandemiebedingte Kosten müssen zwingend komplett aus Steuermitteln (re-)finanziert werden. Rund 80 Prozent aller pflegebedürftigen Personen werden zu Hause versorgt. Da kann ein Angebot auf infektionshygienische Beratung – auch für pflegende Angehörige und enge Kontaktpersonen – zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen. Das begrüßen wir ebenso, wie den Vorschlag, bundeseinheitliche Versorgungsstandards für eine epidemische Notlage mit dem Spitzenverband der Krankenkassen, den einschlägigen Verbänden der Leistungserbringer sowie Gewerkschaften und Sozialverbänden festzulegen.“

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