Jahresbericht des Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz veröffentlicht
Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bürgschaftsfonds) geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Er eignet sich für interessierte Kreditnehmer aus dem Kanton Schwyz, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Die Geschäftsführung und Verwaltung wird von der SZKB wahrgenommen.
Rückgang der bewilligten Gesuche und des Gesamtvolumens
Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte 2020 leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 51 (Vorjahr 56). Das Gesamtvolumen betrug CHF 5‘650’500 (Vorjahr CHF 6‘141‘303). 2020 wurden 12 (Vorjahr 15) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMUBetriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 2‘095‘000 (Vorjahr CHF 2‘842‘000) bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 39 (Vorjahr 41) mit einem Totalbetrag von CHF 3‘555‘500 (Vorjahr CHF 3‘299‘303) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.
Jahresgewinn beinahe auf Vorjahresniveau
Der Jahresgewinn ging geringfügig auf CHF 191’088 zurück. Das Ergebnis war einerseits von einem tieferen Wertschriftenerfolg und andererseits von deutlich geringeren Wertberichtigungen auf Bürgschaften geprägt.
Stabile Bilanzverhältnisse
Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 171‘168 auf CHF 28‘601‘625 erhöht. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2020 CHF 27‘246‘795 (Vorjahr CHF 27‘055‘707).
Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim
In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Während der nächsten 20 Jahre ist der Bürgschaftsbetrag zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.
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