Kein Möbelmarkt auf Kosten der Kreuzkröte
Der NABU Berlin lehnt die Umsiedlung der bedrohten Amphibien strikt ab und kritisiert, dass der Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen im Innenstadtbereich keineswegs im „öffentlichen Interesse“ liege. „Einen Möbelmarkt als Gemeinwohl zu verkaufen, ist einfach nur dreist“, sagt Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Und dafür soll eine europaweit geschützte Art wie die Kreuzkröte weichen?“, so von Orlow weiter. Dem NABU Berlin sei kein einziger Fall in Deutschland bekannt, bei der eine solche Umsiedlung gelungen sei.
Vorabentscheidung der Behörden wäre rechtswidrig
Nach dem vom NABU Berlin beauftragten Rechtsgutachten ist die von Krieger erwünschte Vorabentscheidung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bedeutet eine Vorabfestlegung der Behörden, die jedoch nicht isoliert und außerhalb eines ordnungsgemäßen Verfahrens zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung ergehen kann.
Zudem mag zwar ein öffentliches Interesse am Bau von Wohnungen bestehen, nicht jedoch an der Errichtung des Möbelmarkts. Anders als von Krieger behauptet, besteht zwischen beiden Vorhaben jedoch kein zwingender Zusammenhang. „Wir sind nicht gegen Wohnungsbau am „Pankower Tor“, sondern betrachten den Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen über dem wichtigsten Laichgewässer dieser besonders streng geschützten Art nicht als von besonderem öffentlichen Interesse“, sagt Melanie von Orlow, „Gegen einen solchen Bescheid werden wir vorgehen!“
Der NABU Berlin hat selbst ein Konzept vorgelegt, wie sich Wohnbebauung und der Schutz der Kreuzkröten am „Pankower Tor“ vereinbaren lassen. In einer Online-Veranstaltung am 18. Mai 2021 um 18 Uhr stellt der NABU Berlin seinen Vorschlag für die Planung am „Pankower Tor“ vor und wird Fragen von Bürger*innen beantworten.
Hintergrund
Der ehemalige Rangierbahnhof Pankow-Heinersdorf bietet vielen wertvollen Arten ein Rückzugsgebiet, darunter auch Zauneidechse, Brachpieper und Steinschmätzer. Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte (Bufo calamita) steht in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ist damit nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Demnach darf sich bei Eingriffen der Erhaltungszustand der lokalen Kreuzkröten-Population nicht verschlechtern, und die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten.
Details zur Online-Veranstaltung „NABU Berlin: Bürger*innen-Dialog Pankower Tor“
Datum: 18. Mai 2021
Uhrzeit: 17.45 Uhr Einführung in technische Details; 18.00 Uhr Beginn der Veranstaltung; 19.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Anmeldung: Bitte schicken Sie eine E-Mail an presse@nabu-berlin.de, um sich für die Veranstaltung anzumelden. Dann senden wir Ihnen den Link zu mit dem Sie sich in die Online-Veranstaltung einwählen können.
Veröffentlichungsfähige Bilder stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.
NABU Berlin
Wollankstr. 4
13187 Berlin
Telefon: +49 (30) 98641-07
Telefax: +49 (30) 98670-51
http://berlin.nabu.de
Geschäftsführerin NABU Berlin
Telefon: +49 (30) 9860837-17
E-Mail: geschaeftsfuehrung@nabu-berlin.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 9860837-18
E-Mail: jeinoeder@nabu-berlin.de